Tiergesundheit im Fokus

Vogelgrippe in Kreis Gießen und Wetterau nachgewiesen: Vorsichtsmaßnahmen für den MKK ab sofort in Kraft

Aufgrund der hohen Ausbreitungsdynamik der Vogelgrippe besteht das Risiko, dass es über Wildtiere zu einem Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen kommt. - Foto: Presse MKK


Freitag, 31.10.2025
von KINZIG NEWS-Redaktion

MAIN-KINZIG-KREIS -

Der Main-Kinzig-Kreis hat angesichts der ersten nachgewiesenen Vogelgrippefälle in Hessen die Schutzmaßnahmen für Geflügel verschärft. In Abstimmung mit anderen hessischen Veterinärämtern wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die sowohl für private als auch für gewerbliche Halter gilt und ab sofort in Kraft tritt.

„Ziel der Verfügung ist es, durch gezielte Schutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung von Geflügel mit dem Virus zu minimieren“, heißt es in einer Pressemeldung. Insbesondere bei dem Kontakt mit Wildvögeln besteht ein hohes Risiko. 

Hohe Dynamik der Ausbreitung: Vorsicht ist geboten

Überregionale Geflügelbörsen, Märkte und Schauen sind nun verboten. Lokale Schauen, bei denen ausschließlich Tiere aus dem Kreisgebiet ausgestellt werden, dürfen nach Genehmigung durch das Veterinäramt weiterhin stattfinden. Bisher wurde im Main-Kinzig-Kreis noch kein Fall von Vogelgrippe festgestellt. 

Aufgrund der hohen Dynamik der Ausbreitung, besteht jedoch das Risiko, dass es über Wildtiere zu einem Eintrag kommt. In den vergangenen Wochen hatte es bereits Ausbrüche in Geflügelhaltungen in umliegenden Bundesländern gegeben. Mehrere tausend Hühner, Enten und Gänse mussten deshalb getötet werden. Aviäre Influenzaviren wurden zudem in Wildvögeln in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und zuletzt auch in hessischen Landkreisen wie Gießen nachgewiesen.

Die Maßnahmen in der Allgemeinverfügung sollen mögliche Übertragungswege des Virus wie über Kleidung und Schuhwerk, Einstreu oder eingesetzte Maschinen und Fahrzeuge verhindern. Personen, die mit Geflügel in Kontakt kommen, müssen sich regelmäßig die Hände desinfizieren und ihre Kleidung vor Betreten des Stalls wechseln. Zudem müssen sie ihre eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge reinigen und desinfizieren, insbesondere bei einem Einsatz in verschiedenen Ställen. Nach einer Aufstallung müssen die Ställe nach strengen Vorgaben gereinigt werden. 

Auffälligkeiten bei Tieren, wie eine plötzliche Häufung von Krankheitsfällen oder verendetes Geflügel, sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Eine Aufstallungspflicht gilt aktuell im Main-Kinzig-Kreis bsiher nicht. Der Kreis weist jedoch darauf hin, dass dies nach einem positiven Laborbefund erforderlich werden kann. Die detaillierte Allgemeinverfügung sowie weiterführende Informationen zu den Vorschriften und Maßnahmen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.mkk.de verfügbar. (red)

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