Überladen, mangelhafte Ladungssicherung, manipulierte Frachtunterlagen

Parkplatz "Pfingstweide" erneut im Fokus: Polizei ahndet "außergewöhnliche" Verstöße im Schwerlastverkehr

Parkplatz Pfingstweide an der A45: Verkehrsspezialisten haben erneut den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ins Visier genommen. - Fotos: Polizeipräsidium Südosthessen


Mittwoch, 19.11.2025

NEUBERG - Heute scheint scheinbar der "Tag des Parkplatzes Pfingstweide" zu sein: Abermals gerät das an der Autobahn 45 in der Gemarkung Neuberg gelegene Areal in den Fokus ...

Insgesamt 45 Kontrollkräfte haben am Dienstag zwischen 9 Uhr und 16 Uhr erneut ein Auge auf den gewerblichen Güter- und Personenverkehr gerichtet. Zusammen mit dem Zoll und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) richteten Beamtinnen und Beamten der Verkehrsinspektion auf dem Parkplatz Pfingstweide eine Kontrollstelle ein und zogen über mehrere Stunden den Verkehr von der A45, der in Fahrtrichtung Gießen unterwegs war. 

65 Lastkraftwagen detailliert untersucht


An der Kontrolle waren Schwerverkehrskontrolleure aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen (Polizeipräsidien Südosthessen, Südhessen und Mittelhessen) beteiligt. Weiterhin unterstützten Spezialisten der Urkundenprüfstelle des Polizeipräsidiums Südosthessen. Im Rahmen der Kontrollmaßnahme wurden insgesamt 65 Lastkraftwagen detailliert untersucht.

Am Nachmittag standen mehrere - zum Teil außergewöhnliche Fälle - zu Buche, die die gesamte Bandbreite der Verstöße im Schwerlastverkehr aufzeigten:

  • Ein slowenischer Autotransporter überschritt sowohl die zulässige Fahrzeughöhe als auch die zulässige Fahrzeuglänge, ohne die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vorweisen zu können. Zur Reduzierung der Maße musste ein transportiertes Fahrzeug abgeladen werden, bevor der Lastkraftwagen weiterfahren durfte.
  • Ein Langholztransporter wurde mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 46,2 bei erlaubten 40 Tonnen festgestellt. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt. Ein niederländischer Holztransporter war um etwa vier Tonnen überladen, wies erhebliche Mängel in der Ladungssicherung auf und erfüllte die Voraussetzungen des zulässigen Binnenverkehrs nicht; somit lag ein Verstoß gegen die Kabotagevorschriften vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Entladung angeordnet.
  • Ein Langholztransporter aus dem Landkreis Olpe war ebenfalls um vier Tonnen überladen und überschritt gleichzeitig die zulässige Gesamtlänge, ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen vorweisen zu können.
  • Ein Altmetalltransporter mit deutscher Länderkennung überschritt die zulässige Höhe von vier Metern und konnte keine entsprechende Genehmigung vorweisen. Zusätzlich wurde ein schwerer Reifenmangel festgestellt; in der Reifendecke befand sich ein Loch, aus dem bereits die Karkasse hervortrat. Ehe der Lkw-Lenker weiterfahren konnte, musste der Reifen vor Ort gewechselt und die Gesamthöhe reduziert werden.
  • Bei einem Sprinter, an dem rumänische Kennzeichenschilder angebracht waren, stellten die Verkehrsspezialisten offenbar manipulierte Frachtunterlagen fest; womöglich sollte dies zur Verschleierung von Inlandsfahrten dienen. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.
  • Bei einem türkischen Sattelzug wurden erhebliche Mängel an der Bremsanlage der Zugmaschine festgestellt. Die Ladungssicherung der transportierten Reifen entsprach ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Auch hier wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt.
  • Bei einer Sattelzugmaschine aus Italien, die Wohnmobile transportierte, waren mehrere der verwendeten Zurrgurte beschädigt oder nicht vorschriftsmäßig angebracht. Zudem wurden am Auflieger wohl nachträglich und unzulässig in Eigenleistung Fahrzeugteile montiert. Auch hier musste der Fahrer tätig werden, um weiterfahren zu dürfen.
  • Ein Großraumschwerlasttransport mit polnischer Länderkennung überschritt sowohl die zulässige Länge als auch die Breite, ohne die dafür notwendigen Genehmigungen zu besitzen. Zusätzlich lag eine Überladung von knapp fünf Tonnen vor.

Insgesamt ahndeten die Spezialisten zwei Strafverfahren, 16 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, fünf Verstöße gegen die Ladungssicherung, drei Verstöße wegen Überladung und fünf teils gravierende Fahrzeugmängel. Allein die Höhe der Sicherheitsleistungen belief sich auf rund 10.500 Euro. Bei der Kontrollaktion waren zudem bei fast jedem zweiten Lastkraftwagen Beanstandungen vorhanden. (red/sh)

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