Nach heimtückischem Doppelmord in Bad Nauheim: Zwei Brüder angeklagt
Donnerstag, 18.12.2025
BAD NAUHEIM - Schreckliche Szenen haben sich am diesjährigen Karsamstag (19. April) bei unseren Nachbarn aus dem Wetteraukreis - genauer gesagt: in Bad Nauheim - abgespielt: Mit mindestens zehn Schüssen soll ein 29-Jähriger zwei Männer laut Staatsanwaltschaft getötet haben. Jetzt ist gegen ihn und seinen älteren Bruder Anklage erhoben worden.
Wie die Staatsanwaltschaft Gießen mitteilt, werde dem 29 Jahre alten Angeklagten, der die Tat kurz nach seiner Festnahme eingeräumt hatte, heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen in zwei Fällen zur Last gelegt. Sein 36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was er jedoch bestreite.
Rache als Motiv?
Konkret wird dem 29-Jährigen vorgeworfen, die beiden Opfer vor deren Wohnanschrift in Bad Nauheim überrascht und schließlich durch mindestens zehn Schüsse getötet zu haben. Beide Männer verstarben aufgrund ihrer schweren inneren Verletzungen noch am Tatort. Im Vorfeld der Tat soll der 29 Jahre alte Angeklagte von seinem älteren Bruder hierbei unterstützt worden sein.
"Die Staatsanwaltschaft Gießen geht aufgrund der äußerst umfangreichen Ermittlungen - insbesondere in Gestalt der Befragung einer Vielzahl von Zeugen und der Auswertung der sichergestellten Datenträger (Handys, etc.) - davon aus, dass die Tat aus Rache geschah", heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Ein Angehöriger der Opfer soll Ende Februar 2021 in der Türkei den Vater der angeklagten Brüder getötet haben.
"Offenbar stellt sich der Doppelmord von Bad Nauheim als Vergeltungsakt dar", berichtet die Staatsanwaltschaft. "Im Rahmen der Ermittlungen konnte zwischenzeitlich eine Pistole sichergestellt werden, die als Tatwaffe in Betracht kommt. Die ballistischen Untersuchungen hierzu dauern indes noch an. Bei sämtlichen Beteiligten handelt es sich um türkische Staatsangehörige."
Die Angeklagten sind bislang nicht vorbestraft
Das zuständige Schwurgericht in Gießen habe nunmehr über die Zulassung der Anklage zu befinden. Mit einem etwaigen Beginn der Hauptverhandlung sei voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen.
Ein zunächst vom Amtsgericht Friedberg gegen einen weiteren Bruder der Angeklagten erlassener Haftbefehl sei zwischenzeitlich wieder aufgehoben und das Ermittlungsverfahren gegen diesen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. (red/sh)