"Keine Beschäftigten zweiter Klasse"

Mini-Jobber im Main-Kinzig-Kreis: Zum Jahreswechsel habt Ihr 47 Euro mehr im Portemonnaie

Bald mehr Geld auf dem Zettel: Bei 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen Mini-Jobber, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, künftig 603 Euro pro Monat verdienen. Denn zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. - Foto: NGG/Florian Göricke


Dienstag, 23.12.2025

MAIN-KINZIG-KREIS - Mini-Jobber mit dickeren Portemonnaies ...

Rund 39.600 Mini-Jobber gibt es im Main-Kinzig-Kreis. Sie können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.

47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto


„Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie zehn Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Hendrik Hallier.

Der Geschäftsführer der NGG Rhein-Main appelliert an die geringfügig Beschäftigten, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Hendrik Hallier stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten zweiter Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Rhein-Main, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“.

Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Hendrik Hallier. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.

"4.070 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im MKK"


„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Hendrik Hallier deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „4.070 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Main-Kinzig-Kreis. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.

„Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Main-Kinzig-Kreis rundlaufen zu lassen“, sagt Hendrik Hallier.

Die NGG Rhein-Main sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Hendrik Hallier.

"Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein"


Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein“, fordert NGG-Geschäftsführer Hallier.

Die NGG Rhein-Main kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „56 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Main-Kinzig-Kreis sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Hendrik Hallier. (red)

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