Reisekoffer aus Brasilien macht skeptisch: Spürnase "Fly" macht Millionenfund
Foto: Hauptzollamt Frankfurt am Main">
Freitag, 02.01.2026
von Redaktion Kinzig News
FRANKFURT AM MAIN - Der Zoll am Frankfurter Flughafen hat einen bedeutenden Ermittlungserfolg gegen den internationalen Rauschgiftschmuggel erzielt. Bereits am 4. Dezember entdeckten Beamte in einem Reisekoffer aus São Paulo (Brasilien) insgesamt 19,4 Kilogramm Kokain. Die Veröffentlichung des Falls erfolgte laut Angaben des Frankfurter Hauptzollamtes aus ermittlungstaktischen Gründen erst verzögert.
Der entscheidende Hinweis kam von dem belgischen Schäferhund "Fly“. Der Rauschgiftspürhund zeigte bei einer Routineabsuche des Gepäcks einen grauen Koffer an. Die anschließende Röntgenkontrolle bestätigte den Verdacht: Die Beamten identifizierten im Inneren des Gepäckstücks mehrere Pakete mit organischem Material. Ein unmittelbar durchgeführter Schnelltest reagierte positiv auf Kokain.
Widersprüchliche Angaben führen zur Festnahme
Parallel zur Gepäckprüfung kontrollierten die Zollbediensteten die Passagiere des Fluges aus Brasilien. Dabei geriet ein 37-jähriger Reisender ins Visier, der auf Befragungen zu seinem Reiseverlauf widersprüchliche Angaben machte. Im Zuge der weiteren Aufklärung gelang es den Ermittlern, den Koffer mit dem Rauschgift eindeutig diesem Mann zuzuordnen.
Der mutmaßliche Schmuggler wurde vorläufig festgenommen und befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Das sichergestellte Kokain hat einen geschätzten Straßenverkaufswert von fast 1,3 Millionen Euro.
Beachtliche Bilanz des Frankfurter Hauptzollamtes für 2025
Der aktuelle Aufgriff reiht sich in eine Serie zahlreicher Feststellungen ein, die der Zoll am Frankfurter Flughafen im laufenden Jahr bereits verzeichnen konnte. Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden in insgesamt 3524 Fällen im Fracht-, Post- und Reiseverkehr erhebliche Mengen illegaler Substanzen aus dem Verkehr gezogen:
Darunter rund 436 Kilogramm Kokain, etwa fünf Tonnen Haschisch und Marihuana, 3153 Kilogramm Khat, rund 500 Kilogramm betäubungsmittelhaltige Tabletten wie Ecstasy oder Amphetamine sowie 197 Kilogramm neuartiger psychoaktiver Substanzen wie Ketamin. (red)
