Frau fährt mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch
Sonntag, 29.03.2026
von Redaktion Kinzig News
DESSAU-ROßLAU - Bewerbungsgespräche sind für Personaler normalerweise trister Alltag. Doch dieses Bewerbungsgespräch werden wohl alle Beteiligten so schnell nicht vergessen - außer vielleicht die Bewerberin selbst, denn die hatte dabei unglaubliche 4,75 Promille Alkohol im Blut.
Es ist ein unfassbarer Fall, der sich im vergangenen September in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) abgespielt hat. Eine Frau setzt sich in ihr Auto und fährt zu einem Job-Interview, um sich als Reinigungskraft vorzustellen. So weit so normal. Doch dort angekommen, hinterließ sie, sagen wir mal, einen eher schwankenden Eindruck. Die Personalchefin roch sofort die Fahne, die die Frau hatte. Als die Bewerberin dann noch angab, mit dem Auto gekommen zu sein, rief die Personalchefin die Polizei.
"Nur drei Bier am Vorabend"
Die rückte auch umgehend mit einem Promilletest an. Das Ergebnis ließ auch die erfahrenen Beamten sprachlos zurück. Bei der ersten Messung zeigte das Gerät 4,75 Promille an. Bei einer zweiten Messung versagte es dann. "Es zeigte drei Pfeile, aber keinen Wert mehr an. So etwas habe ich noch nicht erlebt", sagte Polizeikommissar Robert K. laut Bild-Zeitung im Berufungsverfahren. Seine Kollegin Leonie B. (23), die die Frau damals befragt hatte, ergänzte: "Die Angeklagte räumte ein, dass sie gefahren sei. Ich fand die Autoschlüssel in ihrer Handtasche. Auf die Frage, wie viel sie getrunken habe, gab sie an: 'drei Bier am Vorabend'." Wie es die Frau überhaupt Unfallfrei zum Bewerbungsgespräch geschafft hatte, sei allen ein Rätsel.
Selbst eine Stunde später zeigte das Ergebnis eines Bluttests immer noch über vier Promille. Ein derart hoher Promille-Wert gilt gemeinhin als lebensgefährlich. Laut einem Rechtsmediziner, der vom Gericht für ein Gutachten angefordert wurde, sei dies nur durch eine "starke Alkoholgewöhnung" erklärbar.
Mit dem Job hat es nicht geklappt
Die Frau wurde in erster Instanz am Amtsgericht Bitterfeld sogar freigesprochen, da der Richter ihr aufgrund der enormen Alkoholmenge eine "absolute Schuldunfähigkeit" attestierte. Die Staatsanwaltschaft wollte dies nicht akzeptieren und ging in Berufung.
Die Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau ging jetzt von "fahrlässigem" Verhalten aus und verurteilte die Frau zu 750 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug für sechs Monate. Danach könne sie einen neuen beantragen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Klar hingegen ist: Die Frau muss sich weiter nach einem Job umsehen, denn die Stelle als Reinigungskraft hat sie überraschenderweise nicht bekommen.