Schockierende Zahlen bei häuslicher Gewalt: Wie Hessen dagegen vorgehen will
Montag, 30.03.2026
von Redaktion Kinzig News
HESSEN - Hessens Ministerpräsident Boris Rhein dringt auf schärfere Schritte gegen häusliche Gewalt. Im Bundesrat forderte er mehr Schutz für Betroffene, niedrigere Hürden für Anzeigen und härtere Strafen für Täter.
Boris Rhein hat Bund und Länder zu einem entschlosseneren Vorgehen gegen häusliche Gewalt aufgefordert. Der hessische Ministerpräsident sprach am Freitag im Bundesrat von einem Problem, das längst kein Randthema mehr sei, sondern mitten in der Gesellschaft stattfinde. Wie aus einer Mitteilung des Landes Hessen hervorgeht, verwies Rhein dabei auf alarmierende Zahlen.
Rhein fordert mehr Schutz für Betroffene
Statistisch werde in Deutschland alle zwei Minuten ein Mensch in der Familie oder durch einen Ex-Partner misshandelt. Mehr als 70 Prozent der Opfer seien Frauen, auch Kinder seien immer wieder betroffen. Rhein verlangte deshalb mehr Druck auf Täter und mehr Schutz für Opfer. „Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen, kein Kavaliersdelikt und kein Einzelfall“, sagte er.
Gewalt gegen Frauen und Kinder sei ein Angriff auf die freie und offene Gesellschaft. Zugleich machte er deutlich, dass aus seiner Sicht das bestehende System Lücken hat. Nur ein Bruchteil der Taten werde derzeit angezeigt. Das liege nicht an den Betroffenen, sondern auch daran, dass das Verfahren Opfer zu wenig schütze und Tätern zu viel Raum lasse.
Bund soll Verfahrensrecht nachschärfen
Konkret fordert Hessen vom Bund, Polizei und Staatsanwaltschaften besser in die Lage zu versetzen, schneller von Gewalttaten zu erfahren und diese vor Gericht zu bringen. Ziel ist es, die Hürden für Anzeigen zu senken und Betroffene besser abzusichern.
Dabei geht es auch um Änderungen im Verfahrensrecht. Rhein formulierte es so: „Nicht die Opfer häuslicher Gewalt sollen sich fürchten müssen, sondern der Täter vor der Strafverfolgung.“ Damit verknüpft Hessen den Vorstoß nach mehr Anzeigeschutz direkt mit dem Ruf nach konsequenterer Strafverfolgung.
Opfer sollen Gerichtsstand mitwählen können
Ein zentraler Vorschlag betrifft die Zuständigkeit von Gerichten. Betroffene sollen nach dem Willen Hessens künftig selbst wählen können, an welchem Ort sie ein Gericht anrufen. Bislang ist dafür grundsätzlich das Familiengericht am Wohnort zuständig.
Aus Sicht der Landesregierung birgt genau das Risiken. Wer dort klagen müsse, wo er wohne, könne leichter vom Täter aufgespürt werden. Wahlgerichte könnten den aktuellen Aufenthaltsort von Betroffenen besser schützen und damit die Sicherheit erhöhen. (red)