Tausende Euro Strafe

Marburg: Gefahr auf vier Pfoten? Hund beißt mehrere Katzen tot - Herrchen verurteilt

Urteil nach tödlicher Attacke auf Katze in Marburg. (Symbolfoto) - Foto: Pixabay/imch


Donnerstag, 02.04.2026
von Redaktion Kinzig News

MARBURG - Nach dem Tod eines Katers an Heiligabend 2024 hat das Amtsgericht Marburg einen 78 Jahre alten Hundehalter erneut verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Jagdhund des Mannes bereits zuvor mehrere Katzen derselben Nachbarin getötet. Das neue Urteil lautet auf 80 Tagessätze, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Fall beschäftigt die Justiz in Marburg erneut. Anlass des neuen Verfahrens war der Tod des Katers „Robin“, der an Heiligabend 2024 von dem Jagdhund eines Nachbarn getötet worden sein soll. Wie Mittelhessen.de berichtet, verhängte das Amtsgericht gegen den 78-jährigen Hundehalter eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen in Höhe von insgesamt 11.200 Euro.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Bereits im Mai 2025 war der Mann verurteilt worden, weil das Gericht auch drei frühere Katzentötungen dem Hund zugerechnet hatte. Rechtskräftig ist bislang keine der Entscheidungen. Gegen das frühere Urteil läuft bereits ein Berufungsverfahren. 

Auch im aktuellen Fall dürfte die juristische Auseinandersetzung weitergehen. Für das Amtsgericht war dennoch klar: Nach den vorangegangenen Fällen hätte es nicht zu einem weiteren Katzentod kommen dürfen.

Halter verweist auf getroffene Maßnahmen

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe nach den früheren Vorfällen reagiert. Der Hund sei nur noch angeleint auf dem Grundstück gewesen, zudem seien weitere Sicherungen geplant gewesen.

An Heiligabend sei die Situation nach seiner Schilderung trotzdem eskaliert. Als er den Hund aus dem Auto holen wollte, sei plötzlich die Katze unter einem anderen Wagen hervorgelaufen. Der Hund habe sich losgerissen, das Tier verfolgt und auf dem Nachbargrundstück getötet.

Gericht sieht weitergehende Pflicht beim Halter

Das Gericht hielt dem Mann vor, dass bekannte Risiken stärker hätten abgesichert werden müssen. In der Verhandlung ging es dabei unter anderem um einen möglichen Maulkorb oder eine frühere Sicherung des Hundes beim Transport.

Entscheidend war für die Richterin nicht der Jagdtrieb des Tieres, sondern die Verantwortung des Halters. Weil die Gefahr bereits bekannt gewesen sei, seien zusätzliche Vorkehrungen nötig gewesen.

Kein Tierhalteverbot

Ein Tierhalteverbot verhängte das Gericht trotz der Verurteilung nicht. Nach Auffassung der Richterin sprechen die inzwischen getroffenen Maßnahmen dagegen, dass sich ein ähnlicher Fall wiederholt.

Für die betroffene Nachbarin ändert das wenig. Im Kern ging es in dem Verfahren nicht nur um eine Strafsache, sondern auch um den wiederholten Verlust mehrerer Haustiere. (red)

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