Plastikwahn wird der Kampf angesagt: Das ändert sich alles im Juli!
Samstag, 26.06.2021
von mkr
- REGION - Wie doch die Zeit verfliegt. Der Juni neigt sich schon dem Ende entgegen, der Monat Juli rückt in greifbare Nähe. In einigen Lebensbereichen zieht das für Verbraucher einige Veränderungen und Neuerungen mit sich. Betroffen sind Einwegartikel aus Plastik, der Mindestlohn oder auch der digitale Impfpass. KINZIG.NEWS gibt einen Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen.
Plastik-Einwegartikel
Der Plastikflut wird nun endlich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ab 3. Juli ist die Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik in der EU untersagt. Hierzu zählen Besteck, Strohhalme, Geschirr sowie die Kaffee-Rührstäbchen. Und auch To-go-Becher aus Styropor sind ab nächsten Monat nicht mehr gestattet. Damit ist es aber noch nicht getan: Auch Wattestäbchen oder Luftballonstäbe sollen schwinden. Doch zunächst gilt: Der Handel darf seine noch vorhandenen Einwegplastikartikel verkaufen - danach ist die Produktion verboten.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt etwas
Finanziell gibt es für einige Bürger ebenfalls eine Veränderung: Der Mindestlohn steigt zum 1. Juli um zehn Cent. Das heißt konkret: Dieser liegt dann bei 9,60 Euro brutto pro Stunde, davor waren es 9,50 Euro.
Digitaler Impfpass für Reisen in der EU
Die Corona-Krise ist noch nicht bewältigt. Um das Reisen pünktlich zur Urlaubssaison zu erleichtern, soll ab 1. Juli der digitalisierte Impfpass bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU in Kraft treten. Der Impfnachweis kann in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App digital abgerufen werden. Das Dokument gilt zudem in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein.
Ende der Home-Office-Pflicht
Der Schutz der Arbeitnehmer steht in Zeiten der Corona-Pandemie stark im Vordergrund. Da wo es möglich war, wurden die Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Tägliche Kommunikation aus den eigenen vier Wänden zu Kollegen entwickelten sich zur Normalität. Ab Juli verfällt jedoch die Home-Office-Pflicht. Dann gilt eine angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 10. September 2021.
Trotzdem gilt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass Arbeitgeber weiterhin darauf achten müssen, die Mitarbeiteranzahl in den Arbeitsräumen vor Ort auf ein Minimum zu reduzieren. Die Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person in Büroräumen verfällt zwar, doch volle Besetzungen sollten umgangen werden. Denn: "Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden, zumal sich die besonders ansteckende Delta-Variante rasch ausbreitet", so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung. +++