REGION

"Osterruhe" ist vom Tisch: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Mit den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts vom 23. März ist der Lockdown prinzipiell bis zum 18. April verlängert worden. Mit den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts vom 23. März ist der Lockdown prinzipiell bis zum 18. April verlängert worden.
Archivfotos: KN / Jirsch / Rehbein / Wenzel
von STEFANIE HARTH


Sonntag, 28.03.2021

Erst die sprichwörtliche Rolle vorwärts in Sachen „Osterruhe“, und dann heißt es wieder „Kommando zurück“. Blicken Sie bei allen Verordnungen und Beschlüssen nach dem Chaos rund um den jüngsten Bund-Länder-Gipfel noch durch? Welche Regeln gelten denn nun ab Montag, 29. März, in Hessen, nachdem die sogenannte „Corona-Notbremse“ gezogen worden ist? KINZIG.NEWS gibt einen Überblick und schaut zudem nach Bayern.

Fakt ist: Mit den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts vom 23. März ist der Lockdown prinzipiell bis zum 18. April verlängert worden. Weitere Öffnungsschritte soll es vorerst wegen steigender Infektionszahlen nicht geben.

Das sind die Regeln für Hessen



Weitere Öffnungsschritte soll es vorerst wegen steigender Infektionszahlen nicht geben.
Weitere Öffnungsschritte soll es vorerst wegen steigender Infektionszahlen nicht geben.

Impfen ist der Weg aus der Krise

So sieht es in Bayern aus


  • Der Lockdown in Bayern geht bis mindestens 18. April. Leichte Lockerungen – insbesondere im Einzelhandel und an den Schulen – könnte es frühestens eine Woche vorher geben.
  • Grundsätzlich bleibt es im Freistaat bei den Regeln, wie sie seit Anfang März gelten. Manche von ihnen sind abhängig vom örtlichen Inzidenzwert: Liegt er dauerhaft über 100, muss die sogenannte Notbremse gezogen werden, dann werden die Regeln verschärft. Liegt er dauerhaft niedrig, kann es weitere Öffnungen geben, allerdings nicht vor dem 12. April.
  • Mehr Infos: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/. +++