NIDDERAU

Ab 1. Januar 2022 gilt in Nidderau eine Katzenschutzverordnung

In Nidderau gilt ab dem 1. Januar 2022 eine Katzenschutzverordnung.
Symboldbild: Pixabay


Dienstag, 26.10.2021

In Nidderau gilt ab dem 1. Januar 2022 eine Katzenschutzverordnung. Das hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. „Wir leisten damit einen erheblichen Beitrag zu mehr Tierschutz und verhindern, dass sich freilaufende Katzen unkontrolliert vermehren“, freut sich Bürgermeister Andreas Bär über den Beschluss, für den diese Maßnahme als Katzenhalter eine Herzensangelegenheit war.

Die Katzenschutzverordnung gibt unter anderem vor, dass sämtliche freilaufenden Katzen in Nidderau ab 1. Januar 2022 kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen. Möglichkeiten zur Kennzeichnung dieser so genannten „Freigänger“ sind eine Tätowierung oder ein Mikrochip. Als Registrierungsstelle dient das digitale Tierregister des Vereins „Tasso e.V.“ (www.tasso.net).

„Die neue Katzenschutzverordnung schützt die Tiere vor unnötigem Leid und gibt uns als Stadt Möglichkeiten gezielteren Handels, um dieses unnötige Leid zu verhindern. Denn auch bei uns in Nidderau lassen sich an manchen Stellen herrenlose und teils trächtige Katzen vorfinden“, betont Andreas Bär. Zudem zeigten die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die entsprechende Satzungen auf den Weg gebracht haben, dass solche Regelungen oftmals schon zur Sensibilisierung der Tierhalter beitragen und ein Umdenken bewirken.

Mit ihrer neuen Katzenschutzverordnung, die von Tierärzten und Tierschutzverbänden unterstützt wird, knüpft die Stadt Nidderau an die positiven Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden an. „Wenn wir die unkontrollierte Vermehrung von Katzen unterbinden, leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Tierwohl und reduzieren negative Auswirkungen auf die Umwelt“, bringt Andreas Bär das Ziel der neuen Verordnung auf den Punkt. (pm)