FULDA/DARMSTADT/MKK

"Ihr Kinderlein, kommet...": So hält es die Kirche mit den Corona-Regeln

In Hessen dürfen die Kirchen selbst entscheiden, welche Corona-Regeln an den Weihnachtsfeiertagen für Gottesdienste gelten.
Archivfotos: KN/Martin Engel


Montag, 20.12.2021

"Ihr Kinderlein, kommet...": In Hessen dürfen die Kirchen selbst entscheiden, welche Corona-Regeln an den Weihnachtsfeiertagen für Gottesdienste gelten. "Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung auf", so steht es in der Regelübersicht für Veranstaltungen und Treffen für Hessen geschrieben. Wichtig sei allerdings, dass sich die Kirchen an den Bestimmungen des Robert Koch-Instituts (RKI) orientieren.

Das Bistum Fulda biete - laut eigener Aussage - an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel "vielfältige Möglichkeiten, um an den feierlichen Gottesdiensten teilzunehmen": Im Rahmen der geltenden Vorschriften reiche das Angebot dabei von Gottesdiensten mit bewährten Hygiene- und Abstandsregeln über solche mit Zugangsbeschränkungen bis hin zu Live-Übertragungen im Radio und im Internet.

Sicher und verantwortungsvoll?

Der Bischof von Fulda, Dr. Michael Gerber, hatte im letzten Jahr die Einsamkeit vieler Menschen in der Coronakrise zum Thema seiner Weihnachtspredigt gemacht.

"Wegen der zentralen Bedeutung der Gottesdienste für katholische Christen und vor dem Hintergrund der bevorstehenden Festtage gibt es im Rahmen der geltenden Vorschriften umfangreiche Angebote, an den feierlichen Gottesdiensten teilzunehmen: Damit die Gottesdienste an Weihnachten und zum Jahreswechsel sicher und verantwortungsvoll gefeiert werden können, gelten überall die örtlichen Hygiene-Vorschriften, die Pflicht zum durchgängigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Abstandsregeln", heißt es in einer Pressemitteilung des Bistums.

"Auch in Teilen des Bistums, in denen 3G nicht vorgeschrieben ist, wird darum gebeten, sich testen zu lassen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Darüber hinaus können Kirchengemeinden in allen Teilen der Diözese Gottesdienste mit strengeren Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+) anbieten." Weil sich die Lage sehr schnell und dynamisch entwickele, seien neue Regelungen und Differenzierungen in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen.

Das empfiehlt der Krisenstab der EKHN

Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hatte bereits Anfang Dezember empfohlen, dass in den meisten Kirchengemeinden 2G- und 3G-Regeln in den Gottesdiensten gelten sollen. In den Gottesdiensten sollten zudem "generell" von den Besuchern medizinische Masken getragen und Sicherheitsabstände eingehalten werden, erklärte Kirchenpräsident Volker Jung.

"Viele Rückmeldungen zeigen, dass diese Empfehlungen begrüßt und angewandt werden, weil sie für Klarheit und Sicherheit sorgen. In unseren Gemeinden wird mit viel Umsicht und Sorgfalt gehandelt. Wir hoffen sehr, dass mit diesen Regelungen auch die Weihnachtsgottesdienste gefeiert werden können. Auch darauf bereiten sich die Gemeinden mit ihren Hygienekonzepten vor. Aber alle wissen auch, dass die Pandemie möglicherweise weitere Einschränkungen nötig machen kann", so Jung.

So würde vielerorts auch an anderen Formaten gearbeitet: Beispielsweise an Live-Gottesdiensten oder Video-Andachten. (sh)