OFFENBACH/MKK

Polizei setzt auf verstärkte Präsenz und auf die Vernunft der Bürger

Jahreswechsel: Die Polizei zeigt verstärkte Präsenz und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.
Archivfotos: KN/Tobias Rehbein


Freitag, 31.12.2021

Der Silvesterabend naht und erneut stehen traditionelle Feiern und Zusammenkünfte im Zeichen der Corona-Pandemie. Durch die jüngsten Beschlüsse sind Treffen in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt möglich und so gilt auch in diesem Jahr wieder ein Verkaufs- und Abbrennverbot für Böller und Silvesterraketen.

"Damit die Menschen in der Region des Polizeipräsidiums Südosthessen den Jahreswechsel sicher feiern können, werden wir mit vielen Beamtinnen und Beamten im Einsatz sein und das Augenmerk unserer Maßnahmen auf die Einhaltung der bestehenden Corona-Bestimmungen richten. Insbesondere an publikumsträchtigen Orten werden wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden verstärkt Präsenz zeigen. Dabei werden wir vor allem Fußgängerzonen, Parks, Parkplätze und beliebte Treffpunkte besonders im Blick haben", heißt es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Südosthessen.

Ziel sei es, flächendeckend, schnell und angemessen auf Verstöße und andere Situationen zu reagieren, um für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. "Insbesondere die nachfolgenden Regeln bitten wir zu beachten."

Böllerverbot und Kontaktbeschränkungen

Zum vergangenen Jahreswechsel waren Hanaus Straßen und Gassen wie leergefegt.

Aufgrund der seit 28. Dezember geltenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich im öffentlichen Raum maximal zehn Personen treffen (das gilt auch für Geimpfte und Genesene). Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, gilt: nur der eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen
können. Auch im Freien gilt grundsätzlich für alle eine Maskenpflicht, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

In vielen Städten und Gemeinden wurde das Zünden von Böllern und Raketen (ab Kategorie F2) an typischerweise stark frequentierten Örtlichkeiten am 31. Dezember und 1. Januar per Allgemeinverfügung untersagt. Wo genau das Böllerverbot jeweils gilt, kann auf den Internetseiten der Stadt Offenbach, des Landkreises Offenbach und des Main-Kinzig-Kreises nachgelesen werden.

"Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln, die im Übrigen keineswegs Bagatelldelikte sind und hohe Bußgelder nach sich ziehen können, werden wir konsequent einschreiten und dabei gleichzeitig einen kommunikativen Ansatz verfolgen: Die Einsatzkräfte suchen zunächst das Gespräch mit dem Ziel, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Wenn jemand keine Einsicht zeigt, ergreift die Polizei weitere Maßnahmen. Das kann neben einer Anzeige auch ein
Platzverweis sein oder etwa die Sicherstellung von Feuerwerkskörpern", heißt es weiter in der Pressemeldung.

Dieses Vorgehen habe sich bereits in der Vergangenheit bewährt: "Wir appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch rund um den Jahreswechsel solidarisch zu zeigen und friedlich im kleinen Kreis zu feiern. Bleiben Sie besonnen und halten Sie sich an die Regeln. Schützen Sie sich und andere." (pm/sh)