OFFENBACH/MKK
Polizei setzt auf verstärkte Präsenz und auf die Vernunft der Bürger
Archivfotos: KN/Tobias Rehbein
Freitag, 31.12.2021
Der Silvesterabend naht und erneut stehen traditionelle Feiern und Zusammenkünfte im Zeichen der Corona-Pandemie. Durch die jüngsten Beschlüsse sind Treffen in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt möglich und so gilt auch in diesem Jahr wieder ein Verkaufs- und Abbrennverbot für Böller und Silvesterraketen.
"Damit die Menschen in der Region des Polizeipräsidiums Südosthessen den Jahreswechsel sicher feiern können, werden wir mit vielen Beamtinnen und Beamten im Einsatz sein und das Augenmerk unserer Maßnahmen auf die Einhaltung der bestehenden Corona-Bestimmungen richten. Insbesondere an publikumsträchtigen Orten werden wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden verstärkt Präsenz zeigen. Dabei werden wir vor allem Fußgängerzonen, Parks, Parkplätze und beliebte Treffpunkte besonders im Blick haben", heißt es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Südosthessen.
Ziel sei es, flächendeckend, schnell und angemessen auf Verstöße und andere Situationen zu reagieren, um für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. "Insbesondere die nachfolgenden Regeln bitten wir zu beachten."
Böllerverbot und Kontaktbeschränkungen
Aufgrund der seit 28. Dezember geltenden Kontaktbeschränkungen
dürfen sich im öffentlichen Raum maximal zehn Personen treffen (das gilt
auch für Geimpfte und Genesene). Ist bei einem Treffen im öffentlichen
Raum eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, gilt: nur der
eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts.
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für
Personen, die sich nicht impfen lassen
können. Auch im Freien gilt grundsätzlich für alle eine Maskenpflicht, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
In
vielen Städten und Gemeinden wurde das Zünden von Böllern und Raketen
(ab Kategorie F2) an typischerweise stark frequentierten Örtlichkeiten
am 31. Dezember und 1. Januar per Allgemeinverfügung untersagt. Wo genau
das Böllerverbot jeweils gilt, kann auf den Internetseiten der Stadt
Offenbach, des Landkreises Offenbach und des Main-Kinzig-Kreises
nachgelesen werden.
"Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln, die
im Übrigen keineswegs Bagatelldelikte sind und hohe Bußgelder nach sich
ziehen können, werden wir konsequent einschreiten und dabei gleichzeitig
einen kommunikativen Ansatz verfolgen: Die Einsatzkräfte suchen
zunächst das Gespräch mit dem Ziel, die Menschen zu überzeugen und zu
sensibilisieren. Wenn jemand keine Einsicht zeigt, ergreift die Polizei
weitere Maßnahmen. Das kann neben einer Anzeige auch ein
Platzverweis sein oder etwa die Sicherstellung von Feuerwerkskörpern", heißt es weiter in der Pressemeldung.
Dieses Vorgehen habe sich bereits in der Vergangenheit bewährt: "Wir appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch rund um den Jahreswechsel solidarisch zu zeigen und friedlich im kleinen Kreis zu feiern. Bleiben Sie besonnen und halten Sie sich an die Regeln. Schützen Sie sich und andere." (pm/sh)