HANAU

Ab sofort: Hanauer Kliniken verschärfen Besuchsregelungen

Die Hanauer Kliniken verschärfen fortan die Besuchsregelungen.
Archivfoto: KN/Jonas Wenzel (Yowe)


Montag, 10.01.2022

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie und insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Ausbreitung der neuartigen Omikron-Variante, haben sich die beiden Hanauer Krankenhäuser dazu entschlossen, ihr Besuchsrecht noch weiter zu verschärfen.

Ab Montag, 10. Januar, dürfen die Patientinnen und Patienten beider Häuser nur noch zwei Mal pro Woche von einer Person, die vollständig geimpft ist oder als genesen gilt und zusätzlich ein aktuelles negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen kann, Besuch empfangen. Die entsprechenden Nachweise müssen Besucher im Zugangsbereich auf dem jeweiligen Klinikgelände vorlegen. Außerdem sollte die Person, die zu Besuch kommt, möglichst nicht wechseln.

Bestmöglichen Schutz bieten

Archivfoto: KN

„Wir wissen, dass dieser Schritt für unsere Patienten und deren Angehörige nicht einfach ist, uns ist aber wichtig, dass wir ihnen den bestmöglichen Schutz bieten können und das bedingt aktuell leider eine noch stärkere Einschränkung des Personenverkehrs“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums. „Wir möchten auch nochmal dringend darum bitten, dass nach Möglichkeit immer die gleiche Person zu Besuch kommt“, ergänzt der Geschäftsführer des St. Vinzenz-Krankenhauses, Michael Sammet.

Besuche sind weiterhin während der festen Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Im Klinikum gelten für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik weiterhin die bestehenden Sonderregelungen.

Die Besucher betreten das jeweilige Klinikgelände durch einen Zugangsbereich, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf welchem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.

Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihre FFP2-Maske jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene. (pm)