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Korrupter Ex-Oberstaatsanwalt erneut in U-Haft: "Gewerbsmäßige Untreue"

Oberstaatsanwalt Alexander Badle Oberstaatsanwalt Alexander Badle
Foto: picture alliance / Frank Rumpenhorst/dpa | Frank Rumpenhorst


Dienstag, 01.02.2022

Der Korruptionsfall des Frankfurter Oberstaatsanwalts Alexander Badle, gegen den wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung ermittelt wird, weil er in großem Stil Unternehmen zu Gutachtenaufträgen verholfen haben soll, zieht sich bereits seit über zwei Jahren hin. Jetzt ist er erneut inhaftiert worden und sitzt in Untersuchungshaft. Unklar ist, warum er zwischenzeitlich überhaupt auf freiem Fuß war. Der durch ihn entstandene Schaden soll mittlerweile auf über eine halbe Million angewachsen sein. 

Nachdem der Amtsrichter in Frankfurt am vergangenen Freitag einen neuen Haftbefehl erlassen hatte, wollten Polizeibeamte den 54-Jährigen in dessen Wohnung festnehmen. Doch obwohl der unter Korruptionsverdacht stehende Oberstaatsanwalt verpflichtet war, einen Umzug sofort zu melden, lebte er offensichtlich nicht mehr unter dieser Adresse. Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft mitteilt, hatte ein Nachbar Badle darüber informiert, dass er gesucht werde. Daraufhin habe er sich im Polizeipräsidium gemeldet und sei dort festgenommen worden.

Neue Fälle aufgetaucht

Bislang war gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle für Medizinstrafrecht und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit ermittelt worden. Jetzt kommt noch gewerbsmäßige Untreue im Amt in mindestens 55 Fällen dazu. 

Badle soll seine beruflichen Kenntnisse über laufende Verfahren gegen Mediziner, Krankenhäuser und Vertreter des Gesundheitswesens genutzt habe, um eine auf seine Initiative hin von einem Bekannten gegründeten Firma, "deren Mitarbeiterinnen und sich selbst auf Kosten der hessischen Justiz Einnahmen zu verschaffen. Hierzu soll der Beschuldigte seit vielen Jahren in konspirativer Weise und unter massiver Verletzung von Dienstpflichten mit mehreren Mitarbeiterinnen der Firma zusammengearbeitet haben." Durch seine Beteiligung an diesen Firmen habe er sich durch Vergabe überteuerter Gutachten bereichert.

Laut der Frankfurter Staatsanwaltschaft sei der Umfang der Vorwürfe gegen Badle durch die Ermittlungen noch einmal erheblich ausgeweitet worden, dazu gehört auch Steuerhinterziehung. Durch "gewerbsmäßige Untreue" habe er "Rechnungen, deren sachliche Unrichtigkeit ihm bekannt war", als richtig abgezeichnet und zur Anweisung freigegeben. Hierdurch sei dem Land Hessen für die bisher ermittelten Fälle allein aus dem nicht verjährten Zeitraum von August 2015 bis Juli 2020 ein Vermögensschaden von 558.000 Euro entstanden. Wann das Verfahren gegen ihn und acht weitere Beschuldigte eröffnet werden kann, ist noch offen. Laut Staatsanwaltschaft könnte ihm eine Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt bis zu 15 Jahren drohen. (ci)