MAIN-KINZIG-KREIS

Das gilt ab sofort für Kitas im MKK

Kinder in Betreuungseinrichtungen können seit dieser Woche schneller wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie Kontakt zu einem positiv auf Corona getesteten anderen Kind hatten.
Foto: MKK-Pressestelle


Samstag, 19.02.2022

Ein Erlass des Landes Hessen von Mitte dieser Woche soll wieder für mehr Einheitlichkeit sorgen und Eltern mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung geben. Der Main-Kinzig-Kreis setzt ihn bereits um und hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben, die dieses Anliegen bekräftigt.

Landrat Thorsten Stolz: „Auch wenn die Fallzahlen derzeit sinken, müssen wir davon ausgehen, dass Corona den Betreuungsalltag noch sehr lange begleiten und natürlich auch beeinträchtigen wird. Umso wichtiger ist es da, eine Routine zu entwickeln und zu pflegen, die für die Kitas, die Verwaltung, aber insbesondere für die Eltern entlastend wirkt“, so Thorsten Stolz.

Das müssen Eltern jetzt beachten:

Die Kindertagesstätten müssen wie bisher auch jeden neuen positiven Fall ans Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr melden. Bei einem größerem Ausbruchsgeschehen in einer Kita kann der Main-Kinzig-Kreis in der jeweiligen Einrichtung die Maßnahmen verschärfen und enger durch Tests überwachen. Die Freitestungen in den offiziellen Stellen und Arztpraxen sollen weiterhin bei der Bewertung des Lagebilds helfen. Darüber hinaus empfiehlt der Main-Kinzig-Kreis allen Eltern, ihre Kinder in den folgenden Tagen mindestens mal mit Selbsttests weiterhin zu testen und bei ihnen sensibel auf Symptome zu achten, die auf eine Covid-19-Erkrankung schließen lassen.

Hintergrund:

Am Donnerstagnachmittag haben Kreis, Städte und Gemeinden über die Änderungen beraten, die letztlich auch die Arbeit der kommunalen Bediensteten in den Kitas betreffen. Amtsleiter Dr. Wolfgang Lenz und Sakire Caglayan vom Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr erläuterten den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Fachbediensteten der Verwaltungen das Vorgehen. Am Freitag fand noch eine Abstimmungsrunde zwischen den Landkreisen und der Landesregierung zum Erlass statt, in der es um offene Verfahrensfragen auf Fachebene ging. (lb/pm)