GELNHAUSEN
Neue Sperrfrist für Gelnhäuser Außengastronomie
Archivfoto: Moritz Pappert
Donnerstag, 21.04.2022
Es ist ein schwerer Schlag für Wirte in Gelnhausen. Nach einer Klage gegen die städtische Allgemeinverfügung über die Öffnungszeiten der Außengastronomie hat der Magistrat eine neue Sperrfrist festgelegt. Im gesamten Stadtgebiet müssen Betreiber auf öffentlichen Flächen ihre Bewirtung ab 22 Uhr einstellen. Bürgermeister Daniel Glöckner und Erster Stadtrat Volker Rode bedauern die Entscheidung aufs Tiefste.
„Zwei Personen klagen und 22 000 Menschen müssen leiden“, kommentierte Erster Stadtrat Volker Rode am Mittwochabend im Stadtparlament eine Entscheidung, die der Magistrat einen Tag zuvor getroffen hatte – und das mit schwerem Herzen. „Unsere Gaststätten haben unter der Corona-Pandemie sehr gelitten, deshalb bedauere ich den gefassten Beschluss sehr. Aber wir hatten rechtlich gesehen keine Handhabe.“
Ähnlich äußert sich Bürgermeister Daniel Glöckner im Gespräch mit der GNZ. Um die Gastronomen zu unterstützen, hatte die Stadt 2020 per Allgemeinverfügung bestimmt, dass die Bewirtung im öffentlichen Raum, also auf städtischen Gehwegen und Plätzen, erst um 0 Uhr beendet werden muss. Jetzt hatte der Magistrat geplant, die Sperrfrist wieder ab 23 Uhr einsetzen zu lassen. Doch gegen die Vorlage rege sich Widerstand. (mab)
Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen.