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Gut zu wissen: Das ändert sich 2023 für Reisende in Europa
Fotos: Anton Hofmann / ACE
Donnerstag, 05.01.2023
Nicht nur in Deutschland sind mit dem Jahreswechsel wieder neue Regelungen und Vorschriften in Kraft getreten. Auch im europäischen Ausland stehen zahlreiche Änderungen in Sachen Mobilität an, die auch Reisende aus Deutschland betreffen. Worauf bei der Reiseplanung ab 2023 zu achten ist, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Bahnreisende in der gesamten Europäischen Union genießen ab dem 7. Juni 2023 umfassendere Fahrgastrechte. So werden insbesondere die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestärkt. Ab Mitte des Jahres steht ihnen Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in sämtlichen Zügen zu. Der Regionalverkehr war hiervon bislang ausgenommen. Menschen mit Behinderung können diese Unterstützung künftig bis 24 Stunden vor Fahrtantritt anfordern und nicht wie bisher 48 Stunden vorher. Um die Fahrradmitnahme zu gewährleisten, müssen Anbieter auch für die Radstellplätze eine Kapazitätsabfrage einrichten, sodass auch hierfür eine Reservierung möglich wird.
Außerdem müssen Bahnunternehmen eine einheitliche Fahrkarte für alle Teilstrecken ausstellen, wenn sie diese selbst oder durch Tochterunternehmen durchführen. Für Reisende wird es so leichter, eine Entschädigung zu erhalten, wenn sie unterwegs einen Anschlusszug verpassen. Entscheidend ist dann, mit wie viel Verspätung sie am Zielort ankommen.
Die Maestro-Funktion vieler Girokarten wird zum 1. Juli 2023 abgeschafft. Diese Funktion ist bislang nötig, um mit deutschen Girokarten im Ausland Geld abzuheben oder im Geschäft zu bezahlen. Bis zu dieser Frist können allerdings noch Karten mit Maestro-Funktion ausgestellt und bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Es obliegt den Banken, welche Alternative sie ihren Kunden anbieten.
Österreich
Bereits zum 1. Oktober sind in Österreich zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Radfahrenden, Zurückgehenden und Kindern vorgenommen worden. Wie hierzulande dürfen Radfahrende innerorts nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden, außerorts müssen es zwei Meter sein. Am Ende eines Radstreifens müssen sich Fahrzeuge ab sofort auch innerorts abwechselnd einordnen, wenn der Radfahrende die Fahrtrichtung beibehält. Auf Landstraßen sind Radfahrende hingegen wartepflichtig, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt.
Im Haltestellenbereich von Bussen und Straßenbahnen dürfen Autos nur noch an der Seite vorbeifahren, wo keine Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind die Türen von Bus und Bahn bereits geschlossen, dürfen Autos auch im Schritttempo wieder auf dieser Seite vorbeifahren. In unmittelbarer Umgebung zu Schulen können künftig Schulstraßen eingerichtet werden: An Schultagen und zu bestimmten Uhrzeiten ist dann Kfz-Verkehr verboten.
Frankreich
In Frankreich werden verschiedene Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen dann nur noch von Pkw mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Die Umweltzone ZFE-m in Paris darf ab dem 1. Juli 2023 nur noch von Pkw und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen befahren werden, die über die orangefarbene Umweltplakette Crit´Air 2 verfügen. Der Großraum Montpellier darf ab Januar nur noch mit der dunkelroten Crit´Air 4-Plakette und nicht länger mit Crit´Air 5 befahren werden.
Die bereits im Vorfeld dauerhaft eingerichteten Umweltzonen in Nizza und Toulouse, gelten nun für sämtliche Fahrzeuge. Seit diesem Jahr werden Verstöße gegen die Fahrverbote in Straßburg und den 33 dazugehörigen Gemeinden auch geahndet und zunehmend verschärft.
Großbritannien
Teile der Innenstadt von Glasgow sind bereits seit Juni zur Umweltzone erklärt worden. Ab Juni 2023 werden Verstöße auch geahndet und Bußgelder erhoben.
Italien
Amalfitana ab Ostern beschränkt befahrbar: Wer ab den Osterfeiertagen die vermeintlich schönste Küstenstraße Italiens befahren möchte, sollte aufpassen. Vom 7. bis zum 10. April sowie vom 24. April bis zum 2. Mai 2023 ist die Amalfitana im Süden zwischen 10 und 18 Uhr nur beschränkt befahrbar. An geraden Tagen dürfen nur Autos mit gerader Endziffer im Kennzeichen fahren, an ungeraden Tagen umgekehrt.
Die Regelung gilt auch für
ausländische Kennzeichen, Mietwagen, Touristenbusse und Reisende, die
dort eine Unterkunft gebucht haben. Ausgenommen sind lediglich Taxis,
Busse, Motorräder und Vespas.
Lagunenstadt erhebt Eintritt
Wer einen Tagesausflug nach Venedig plant, sollte sich beeilen. Eigentlich sollte bereits ab dem 16. Januar eine Eintrittsgebühr von mindestens sechs Euro am Tag erhoben werden. Doch dieser Stichtag wurde nun um mindestens sechs Monate nach hinten verschoben. Der Preis kann je nach Andrang variieren. Wer rechtzeitig bucht, kann beim Preis sparen. Die Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden und in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden. Wer in der italienischen Lagunenstadt im Hotel übernachtet, dort wohnt oder geboren ist, benötigt hingegen kein Ticket. (red)