HANAU

HANAU: Haftbefehl gegen 29-jährigen mutmaßlichen Brandstifter

Haftbefehl gegen 29-jährigen mutmaßlichen Brandstifter.
Symbolbild: KN/Jonas Wenzel (Yowe)


Sonntag, 02.07.2023

Nach einem Brand in einem leerstehenden Gebäudekomplex (Mehrfamilienhaus) am frühen Donnerstagabend im Kinzigheimer Weg haben Polizeibeamte kurz darauf einen 29 Jahre alten Tatverdächtigen festgenommen. In der Straße kam es zuletzt zu mehreren Bränden in leerstehenden Gebäuden (wir berichteten). Es wird nun geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht und der Tatverdächtige auch für diese Brände verantwortlich ist.

Im Vorfeld seiner Festnahme hatten Passanten gegen 21.30 Uhr zunächst eine männliche Person in dem Gebäudekomplex wahrgenommen und diese auf sein offenbar auffälliges Verhalten angesprochen. Daraufhin schlug der Mann einem der Zeugen unvermittelt mit seiner Faust ins Gesicht und versuchte zu flüchten. Die beiden Beobachter hielten den 29 Jahre alten Mann jedoch fest und bemerkten dabei, dass der Dachstuhl des Hauses brannte. Die eintreffenden Beamten nahmen den Mann, bei dem zwei Feuerzeuge aufgefunden wurden, kurz darauf vorläufig fest und sistierten ihn zur Dienststelle.

Die alarmierten Feuerwehrkräfte aus Hanau bekamen den Brand schnell in den Griff, sodass Schlimmeres verhindert werden konnte und keine Person durch das Feuer zu Schaden kam. Nach ersten Erkenntnissen wurde eine Decke in einem leerstehenden Zimmer im ersten Obergeschoss als Brandherd lokalisiert. Der Schaden beläuft sich auf lediglich 500 Euro.

Frühere Brände gelegt?

Es gibt mehrere Hinweise darauf, dass der Tatverdächtige bereits bei den vorangegangenen Bränden im Kinzigheimer Weg am Einsatzort gesichtet wurde. Die Ermittler prüfen nun, ob er auch für weitere Taten aus den letzten Tagen in der Straße verantwortlich ist (KINZIG.NEWS berichteten). Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Der 29-Jährige wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau dem Haftrichter vorgeführt. Der zuständige Haftrichter bei dem Amtsgericht Hanau erließ den Untersuchungshaftbefehl aufgrund von Fluchtgefahr antragsgemäß und setzte diesen gegen Meldeauflagen außer Vollzug. (red)