MAINTAL

Maintal: Reduzierung der Geschwindigkeit auf drei Straßen

Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Eine Reduzierung von Verkehrslärm trägt daher wesentlich zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei.
Foto: Pixabay


Dienstag, 21.11.2023

Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Eine Reduzierung von Verkehrslärm trägt daher wesentlich zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei. Hier setzen die Lärmaktionspläne der Bundesländer an, die alle fünf Jahre erstellt werden. Diese enthalten Maßnahmen zur Minderung von Lärm. Eine solche Maßnahme ist die Einführung von Tempo 30 auf der Kennedystraße, sowie den Straßen Fechenheimer Weg und Am Kreuzstein.

Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzliches Instrument zur Reduzierung von Umgebungslärm. Hierbei wird zunächst eine Lärmkartierung vorgenommen, um die Lärmbelastung zu ermitteln und öffentlich einsehbar darzustellen. Anschließend können Bürger*innen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit Auskunft zu ihrer individuellen Lärmsituation erteilen. Aus der Kartierung und den Vorschlägen werden dann Maßnahmen zur Lärmreduktion erarbeitet, die im Lärmaktionsplan veröffentlicht werden.


Tempo 30 zur Reduzierung des Verkehrslärms


Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung hat die Stadt Maintal in den vergangenen Jahren ein Schallgutachten durchführen lassen, das nachgewiesen hat, dass die Einführung von Tempo 30 in den Straßen Kennedystraße (Abschnitt Dürerstraße bis Bahnhofstraße), Fechenheimer Weg (Abschnitt Turnerschaft Bischofsheim bis Rumpenheimer Weg) und Am Kreuzstein zur Reduzierung des Verkehrslärms führt und somit zum Gesundheitsschutz der Anwohner*innen beiträgt.

Dieser Vorstoß ist nicht neu. Die Stadt Maintal setzt sich schon lange für eine nachhaltige Mobilitätswende ein und hat sich 2021 der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen. Das Bündnis, das mittlerweile aus 993 Städten, Gemeinden und Landkreisen besteht, fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Kommunen Tempo 30 anordnen können.


Kommunen haben mehr Eigenständigkeit


Dies ist seit diesem Sommer erstmals möglich. Ein Erlass des Landes Hessen gewährt den hessischen Kommunen mehr Eigenständigkeit und beschleunigt die Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen, indem Kommunen nicht mehr die Zustimmung des zuständigen Regierungspräsidiums einholen müssen, sondern die Maßnahme selbst anordnen können. Somit kann die Umsetzung der Tempo 30-Abschnitte auf der Kennedystraße in Dörnigheim, sowie den Straßen Am Kreuzstein und Fechenheimer Weg in Bischofsheim bis Januar 2024 erfolgen.

Der Magistrat begrüßt die Möglichkeiten, die den Kommunen sukzessive eingeräumt werden, um über Geschwindigkeitsanordnungen im eigenen Umfeld einfacher zu entscheiden. „Die jetzt möglichen Tempo 30-Anordnungen auf drei Hauptverkehrswegen sind ein erster wichtiger Schritt zur innerörtlichen Verkehrs- und Lärmberuhigung. Das Ziel muss mittelfristig sein, dass innerorts Tempo 30 der Standard ist und Tempo 50-Straßen die Ausnahme“, so der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Karl-Heinz Kaiser abschließend. (red)