HESSEN

Silvester-Feuerwerk: Diese Sicherheitshinweise solltet Ihr beachten

Um mögliche Gefährdungen schon im Vorhinein auszuschließen, sollten Verbraucher darauf achten, nur geprüfte Produkte zu kaufen.
Symboldbild: Pixabay


Sonntag, 31.12.2023

Trotz aller Appelle zum Verzicht wird an Silvester alle Jahre wieder ausgiebig geböllert, und der Abendhimmel über bewohnten Gebieten verwandelt sich um Mitternacht in ein buntes Lichtermeer.

Das Abbrennen und Bestaunen der Pyrotechnik gehört für viele zu einem standesgemäßen Jahreswechsel offensichtlich nach wie vor dazu, so dass die Vorfreude auf die Silvesternacht mit entsprechendem Feuerwerk alljährlich groß ist. Damit es dabei für alle Beteiligten sicher zugeht, gibt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt im Vorfeld einige Hinweise.

Die Landesbehörde wacht in Südhessen über den Handel mit Pyrotechnik und kontrolliert etwa die Lagerung bereits im Vorfeld des Verkaufsstarts, der in diesem Jahr am Donnerstag, 28. Dezember, begonnen hat. Das Feuerwerk sollte deshalb auch möglichst hierzulande gekauft werden. In jedem Fall sollten die Artikel mit CE beschriftet sein, was eine Herstellung nach europäischen Standards garantiert. Laute Böller und Raketen (sogenannte Kategorie 2) dürfen vom hiesigen Handel ohnehin nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Dies wird von den kommunalen Ordnungsämtern kontrolliert.

Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt bei aller Freude über die bunten Knalleffekte leider jedes Jahr aufs Neue zu schweren Unfällen – mit teils irreparablen Schäden an Augen, Ohren und Händen. Wer Pyrotechnik zündet, sollte die Sicherheitshinweise auf der Verpackung lesen, die hierzulande auf Deutsch verfasst sein müssen. Und natürlich dürfen die Feuerwerkskörper nicht in Menschenansammlungen und in der Nähe von brennbarem Material aktiviert werden. Das Abbrennen von Böllern und Raketen ist auch nur am Silvestertag (31.12.) sowie an Neujahr (1.1.) gestattet.

Außerdem raten die Sprengstoff-Fachleute vom RP Darmstadt: