MAINTAL

Stadt Maintal duldet keine privaten Initiativen zur Parkraumregulierung

Öffentliche Flächen stehen grundsätzlich allen Bürger*innen gleichermaßen zur Verfügung.
Symboldbild: Pixabay


Mittwoch, 08.05.2024

Die Suche nach einem freien Parkplatz kann vor allem in Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern zeit- und nervenraubend sein. Da mag es naheliegend erscheinen, den Parkraum durch kommerzielle Dienstleister überwachen zu lassen oder gegebenenfalls sogar Abschleppmaßnahmen zu veranlassen. Die Stadt Maintal toleriert dies im Bereich von öffentlichen Flächen jedoch nicht.

Öffentliche Flächen stehen grundsätzlich allen Bürger*innen gleichermaßen zur Verfügung. Sie dürfen entsprechend der geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung genutzt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen und verkehrstüchtig ist. Einschränkungen des öffentlichen Parkraums gibt es allenfalls im Zusammenhang mit bestimmten Nutzungen – etwa im Umfeld der Bürgerhäuser – und dann stets örtlich und zeitlich begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass Parkplätze für Veranstaltungsbesucher*innen durch Dauerparker*innen blockiert werden.

„Wir gehen verantwortungsvoll mit öffentlichen Flächen um und erwarten das auch, wenn wir diese für bestimmte Park-Zwecke zur Verfügung stellen, etwa für die Nutzer*innen oder Mieter*innen eines städtischen Gebäudes oder einer gepachteten Fläche“, betont der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Karl-Heinz Kaiser.

"Öffentlicher Parkraum steht allen zur Verfügung"


Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Maintal auf städtischen Park-Flächen, selbst wenn sie durch eine erteilte Sondernutzung oder einen Gestattungsvertrag privat genutzt werden dürfen, keine Zusammenarbeit mit kommerziellen Dienstleistern bei der Parkraumüberwachung toleriert. Damit soll ausgeschlossen werden, dass „Falschparkende“ eine Vertragsstrafe durch einen kommerziellen Dienstleister erhalten und die Nutznießenden der öffentlichen Flächen dadurch möglicherweise sogar noch Einnahmen erzielen. Außerdem duldet die Stadt nicht, dass Privatpersonen eigeninitiativ Abschleppmaßnahmen auf öffentlichen Flächen veranlassen.

„Die Stadt Maintal vergibt öffentliche Parkflächen nicht an private Unternehmen zur Bewirtschaftung, einschließlich kostenpflichtiger Anzeigen oder Abschleppvorgänge. Sie darf dies rechtlich auch nicht. Deshalb kann sie es nicht dulden, wenn die Nutznießenden dies tun“, betont Kaiser

 Sollte der Magistrat von solchen Vorgängen Kenntnis erhalten, wird er die Veranlasser auffordern, dies einzustellen und die Geschädigten zu entlasten. Klagen von Geschädigten können sich jedoch nur gegen den Veranlasser der unberechtigten Maßnahmen richten. Die Stadt ist an diesen Maßnahmen nicht beteiligt. Hier bedarf es daher einer privatrechtlichen Klärung. (red)