HANAU
OB Kaminsky: "Grundsteuer bleibt im Gesamtaufkommen auf bisherigem Niveau"
Archivfoto: KN/Tobias Rehbein
Samstag, 08.06.2024
„Wir halten Wort und halten die Grundsteuer im Gesamtaufkommen auf dem bisherigen Niveau“, greift Oberbürgermeister Claus Kaminsky die am Donnerstag vom hessischen Finanzminister Alexander Lorz veröffentlichte Empfehlungsliste zu den neuen Hebesätzen auf und erklärt, dass er den städtischen Gremien vorschlagen wird, bei der Grundsteuer B unter der vom Land angeregten Höhe zu bleiben.
Die Stadt Hanau hat für das kommende Jahr 2025 in ihrem Haushaltsplanentwurf einen Ertrag in Höhe von 24,48 Millionen Euro aus der Grundsteuer B eingeplant. Um diese Aufkommen nach der Grundsteuerreform zu erreichen, empfiehlt das Land Hessen einen Hebesatz in Höhe von 646,62 v.H. „Mein Vorschlag an die städtischen Gremien wird sein, den Hebesatz ab 2025 ein klein wenig unter der Empfehlung des Landes auf 645 v.H. festzulegen, auch wenn dies am Ende einen Einnahmeverlust von rund 61.300 Euro bedeutet. Dieses Minus werden wir durch sparsames und wirtschaftliches Handeln ausgleichen.“
"Derzeit bestehende Ungerechtigkeiten ausgleichen"
Der OB erinnert daran, dass er von Anfang an angekündigt hatte, dass er alles daransetzen werde, dass die geforderte Neuberechnung der Grundsteuer für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werde. „Damit meinte ich ausdrücklich nicht, dass nach der Neuordnung jeder Bürger genauso viel bezahlen wird wie bisher. Je nach Einzelfall werden Bürgerinnen und Bürger weniger bezahlen; es wird aber auch Fälle geben, in den mehr bezahlt werden muss.“ Denn es sei das erklärte Ziel der Verfassungsrichter gewesen, derzeit bestehende Ungerechtigkeiten auszugleichen. Aufkommensneutral bedeutet nach den Worten des Hanauer OB vielmehr, dass die Stadt die Gesamtsumme der Einnahmen stabil halten und die Reform der Grundsteuer nicht nutzen wird, um höhere Einnahmen für den eigenen Haushalt zu generieren. „Dieses Versprechen wird jetzt eingelöst.“
Vom kommenden Jahr an gilt das neue Berechnungsmodell, dem eine Neubewertung der Flächen zugrunde liegt. Vor allem bei alten Gebäuden in Ortskernlage, deren Bewertung lange zurücklag und deshalb nicht mehr zeitgemäß war, wird die jetzt durchgeführte aktualisierte Bewertung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen. Eigentümer neuerer Immobilien könnten dagegen voraussichtlich mit einer Reduzierung rechnen.
Wie der Oberbürgermeister sagt, rechnet er damit, dass die Reaktionen der Grundsteuerzahler deshalb auch sehr geteilt ausfallen wird. „Diejenigen, die jetzt mehr zahlen müssen als bisher, werden mit lauter und heftiger Kritik an Stadt und Staat reagieren.“ Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die jedoch wie vom Bundesverfassungsgericht auch gewollt, von den Neuregelungen profitieren, würden sich eher im Stillen über die finanzielle Entlastung freuen.
Bei der Grundsteuer A, die vor allem landwirtschaftlichen Flächen betrifft, lautet die Empfehlung des Landes den Hebesatz von derzeit 330 Punkten auf 176,08 zu senken. „Hier folgen wir der obigen Linie und schlagen eine Reduzierung auf 175 Punkte vor“, so Kaminsky abschließend. (red)