MAIN-KINZIG-KREIS
Einigungsversuche mit der Landesregierung gescheitert
Foto: KN Archiv
Freitag, 13.09.2024
Eine gütliche Einigung zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und dem Land Hessen im Hinblick auf die strittige Verteilung von Geflüchteten und Asylsuchenden sowie eine finanzielle Kompensation der insbesondere in 2022 und 2023 entstandenen Defizite des Landkreises ist gescheitert. Wie der Main-Kinzig-Kreis aus aktuellem Anlass mitteilt, muss jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Kassel über die durch den Landkreis im Mai 2023 eingereichte Normenkontrollklage entscheiden.
„Es ist leider so, dass es in den zurückliegenden Monaten in vielen Gesprächen mit dem Land Hessen zu keiner Verständigung über die strittige Frage der überproportionalen Zuweisungsquote für den Main-Kinzig-Kreis und der daraus entstandenen finanziellen Belastungen gekommen ist. Dies bedauern wir ausdrücklich, da auch der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen von zwei Erörterungsterminen ausdrücklich für eine Einigung geworben hatte“, so Landrat Thorsten Stolz und Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann. Knackpunkt sei vor allem, dass das Land nicht erkenne, dass auf Basis der bestehenden – und aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises rechtswidrigen - Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung eine überproportionale Belastung des Main-Kinzig-Kreises erfolge. Eine der Hauptkritikpunkte des Landkreises ist hier, dass der Main-Kinzig-Kreis mit 430.000 Einwohnern bei der Verteilung von Geflüchteten und Asylsuchenden mit der Großstadt Frankfurt mit 770.000 Einwohnern gleichgesetzt wird. Und gleichzeitig erfolgten die Finanzzuweisungen in der Vergangenheit aber nach Einwohnerzahlen.
Zur Erinnerung: Bereits seit Jahren kritisiert der Main-Kinzig-Kreis die ungerechte Verteilung und Finanzierung von geflüchteten Menschen durch das Land Hessen. Da die Kritik in Wiesbaden keine angemessene Reaktion bewirkte, wurde im Mai 2023 schließlich eine Normenkontrollklage eingereicht, um auf juristischem Weg eine Änderung zu erreichen. Nach gescheiterten Einigungsversuchen muss der Streit um den „Erlass der Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen“ nun durch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden werden.
Trotz intensiver Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen und detaillierter Begründungen des Main-Kinzig-Kreises bleibt die Feststellung, dass von der Hessischen Landesregierung zu keinem Zeitpunkt ein verwertbares Angebot überhaupt nur vorgelegt wurde. „Wir ziehen die nüchterne Bilanz, dass das Land Hessen, nach 16 Monaten seit der Klageeinreichung bis zum Schluss keinen belastbaren finanziellen Ausgleich für die nicht gedeckten Kosten im Bereich Flucht und Asyl angeboten hat. Genau deshalb muss jetzt der reguläre gerichtliche Weg weiter bestritten werden. Auch im Sinne der Städte und Gemeinden müssen wir hier aktiv und am Ball bleiben“, machen Thorsten Stolz und Andreas Hofmann deutlich.
Wie der Main-Kinzig-Kreis in seiner Klageschrift dargelegt hat, erfolgt die Quotenfestsetzung des Landes in ungleichen Stufen in Gruppen und sorgt damit für eine Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von geflüchteten Menschen. Zudem flossen die entsprechenden Finanzmittel, insbesondere die zusätzlichen Bundesmittel, in 2022 und 2023 nach einem anderen Schlüssel, was zu einer weiteren Benachteiligung des Main-Kinzig-Kreises führte. Doch statt diese Schieflage endlich zu korrigieren, hatte das Land Hessen die entsprechenden Verordnungen im Dezember 2022 stillschweigend verlängert. Und genau dagegen hatte der Main-Kinzig-Kreis am 8. Mai 2023 eine Normenkontrollklage eingereicht.
Nach den gescheiterten Gesprächen muss jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Entscheidung herbeiführen. Hierzu wurde dem Land Hessen bis zum 4. Oktober Zeit gegeben, auf die Klageschrift eine Erwiderung zu formulieren. Damit besteht Hoffnung, dass es noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung kommt.
„Wir hätten uns hier eine Einigung mit dem Land gewünscht, aber wenn überhaupt nicht auf unsere Argumentation und unsere Herausforderungen vor Ort eingegangen wird, bleibt leider kein anderer Weg“, so der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete abschließend. (red)