GELNHAUSEN

Verkehrsregelung zum Schelmenmarkt in Gelnhausen

Anlässlich des Schelmenmarktes vom 11. bis 14. Oktober 2024 werden in der Innenstadt verschiedene Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Foto: Moritz Pappert


Dienstag, 08.10.2024

Anlässlich des Schelmenmarktes vom 11. bis 14. Oktober 2024 werden in der Innenstadt verschiedene Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die Bereiche Obermarkt, Untermarkt, Am Ziegelturm, Im Ziegelhaus, Parkplatz Escher und Bleiche, Uferweg, Seestraße betroffen.

Die L 3333 (Frankfurter Straße – Berliner Straße – Barbarossastraße) wird ab Freitag, 11. Oktober, 19 Uhr, bis Sonntag, 13. Oktober, 21 Uhr, für den Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt von Osten bis zum Parkhaus Stadtmitte ist gewährleistet.

Mit den Aufbauarbeiten wird bereits in dieser Woche begonnen. Es kann dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Die offizielle Absperrung erfolgt ab Mittwoch, 9. Oktober 2024, für den Bereich Im Ziegelhaus (L 2306), sofern die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.

Bürgermeister Litzinger bittet um Verständnis


Für die Absperreinrichtungen durch Pfosten haben Polizei, Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz und der städtische Betriebshof Schlüssel, und können notfalls die Absperrungen für besondere Fälle öffnen. Bereiche, die mit den Verkehrszeichen „Absolutes Haltverbot“ gekennzeichnet sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

Bürgermeister Christian Litzinger bittet die Bevölkerung um Beachtung und um Verständnis für die Verkehrseinschränkungen vor und während der Markttage. Er bittet darüber hinaus darum, die Parkmöglichkeiten im Parkhaus „Stadtmitte“ und die Parkplätze im Bereich Schulen/Sportanlage/Hallenbad zu nutzen.

In der Altstadt sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden oder den Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten.

Der Stadtbusverkehr wird ebenfalls eingeschränkt. Ab sofort bis einschließlich Montag, 14. Oktober 2024, kann der Bereich der Altstadt/Obermarkt nicht angefahren werden. Es gilt der Sonderfahrplan. Dieser ist im Stadtbus erhältlich und im Internet unter www.gelnhausen.de abrufbar. (red)