MAINTAL
Maintal: Besonderer Schutz für das Areal "An der Hartig"
Bildquelle: Gisgo/Stadt Maintal
Donnerstag, 05.12.2024
Mit der Veröffentlichung der 4. Runde des Lärmaktionsplans Hessen Ende Oktober 2024 wurde erstmals ein „ruhiges Gebiet“ in Maintal festgesetzt.
Es trägt den Namen „An der Hartig“, befindet sich nördlich von Hochstadt und ist vielen Bürgern als Erholungsfläche bekannt. Um diesen Erholungswert vor Lärm zu schützen, wurde es als erstes ruhiges Gebiet in Maintal bestimmt. Weitere sollen folgen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der EU den Umgebungslärm, verursacht durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, zu senken. Dabei gibt es neben straßenverkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen auch die Möglichkeit, Gebiete, die schon jetzt besonders ruhig sind, im Sinne der Lärmvorsorge als solche zu erhalten und zu schützen. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden: Der Lärm darf einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten und das Gebiet muss öffentlich zugänglich sein und der Erholung dienen.
Erstes "ruhiges Gebiet" in Maintal
In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hat die Stadt Maintal mehrere solcher Gebiete in Maintal identifiziert und als Pilotareal das ruhige Gebiet „An der Hartig“ festsetzen lassen. Es wird gerne für Wanderungen genutzt und umfasst teilweise das Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet „Hartig bei Hochstadt“. Hier befinden sich auch der Weinberg „Am hohen Rain“ und die Streuobstwiesen, die wertvolle ökologische Funktionen und einen hohen Erholungswert haben.
Ruhige Gebiete sind gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Diese planungsrechtliche Festlegung ist von den zuständigen Planungsträgern zu berücksichtigen. Planungen und Vorhaben wie Straßenverkehrsmaßnahmen oder Bauprojekte müssen das ruhige Gebiet berücksichtigen und den Stellenwert der Erholungsfunktion gewichten. Für die folgenden Lärmaktionspläne plant die Stadt Maintal, weitere ruhige Gebiete in anderen Maintaler Stadteilen auszuweisen. (red)