MAIN-KINZIG-KREIS

Was Vereine wissen müssen


DSEE/bundesfoto


Dienstag, 15.04.2025

Sie wurde eingeführt, um Steuerprüfungen durch die Finanzverwaltung leichter durchführen zu können, aber auch, um Steuerstraftaten, wie die Hinterziehung von Umsatzsteuer, wirksamer zu bekämpfen: die E-Rechnung.

Seit 01.01.2025 müssen auch Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist ein standardisiertes maschinenlesbares Rechnungsformat. Dabei sind Rechnungen in verschiedenen Formaten zulässig: Im reinen XML-Format oder hybrid (XML nebst PDF). Wichtig: Ein reines PDF ohne speziellen Datensatz ist keine E-Rechnung! Vereine mit umsatzsteuerpfiichtigem Zweck- oder steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen E-Rechnungen empfangen und erstellen können.

Gibt es Ausnahmen bei der Rechnungserstellung?

Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsfrist, in der Rechnungen noch auf Papier oder als PDF ausgestellt und übermittelt werden können. (red)

Noch mehr Infos zur E-Rechnung gibt es hier unter dem QR-Code: