MAINTAL

Maintaler Ordnungsbehörde: "Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Spielstraßen"

Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Spielstraßen. Vielmehr kommen hier alle Verkehrsteilnehmer zusammen. Dies erfordert die Einhaltung der geltenden Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme.
Foto: Stadt Maintal


Donnerstag, 18.09.2025

Immer wieder kommt es zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen in sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichen“, die oft fälschlich als „Spielstraße“ bezeichnet werden ...

Die Ordnungsbehörde der Stadt Maintal weist deshalb eindringlich darauf hin, "dass in diesen speziell ausgewiesenen Zonen klare Verkehrsregeln gelten. Diese sind einzuhalten, unabhängig davon, was Navigationssysteme oder Online-Kartendienste anzeigen."

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist durch ein eigenes Verkehrszeichen gekennzeichnet. Es zeigt in weißen Piktogrammen spielende Kinder, ein Auto und ein Haus auf blauem Untergrund. Diese Darstellung veranschaulicht das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen, die gemäß Straßenverkehrsordnung mit der Einhaltung klarer Regeln verbunden ist:

Viele Navigationssysteme oder Online-Kartenplattformen geben statt „Schrittgeschwindigkeit“ teilweise fälschlich höhere Geschwindigkeiten an. Doch wer sich auf das Navi verlässt und dabei gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, trägt die volle Verantwortung. Daher sollte sich der Blick der fahrenden Verkehrsteilnehmer auf die jeweils gültige Beschilderung konzentrieren und nicht auf die Geschwindigkeitsanzeige im Navi. Bei Kontrollen kann dieses Missverständnis teuer werden.

Der Begriff „Spielstraße“ ist rechtlich irreführend. Denn eine echte Spielstraße wäre für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt. In verkehrsberuhigten Bereichen darf zwar auch gespielt werden, hier sind aber ebenfalls Fahrzeuge erlaubt.

„Verkehrsberuhigte Bereiche erlauben die gemeinsame Nutzung aller Verkehrsteilnehmenden und sollen die Lebensqualität im Wohnumfeld erhöhen. Um dabei die Sicherheit aller zu gewährleisten, ist es wichtig, die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen“, appelliert der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser als zuständiger Ordnungsdezernent an die Einhaltung der geltenden Regeln, wie sie ausnahmslos durch die Beschilderung vorgegeben werden. (red)