SINNTAL

Sinntal: Gerhard Gärtner und Günter Walther sind seit 40 Jahren Ortsgerichtsschöffen

Die hessischen Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und übernehmen vielfältige Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Symboldbild: Pixabay
von WALTER DÖRR


Freitag, 19.09.2025

Gerhard Gärtner aus Sterbfritz und Günter Walther aus Jossa  sind für 40 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Ortsgerichtschöffen im Rahmen einer Feierstunde geehrt worden.

Sie sind seit dem 10. September 1985 ehrenamtlich tätig. Gerhard Gärtner ist Schöffe im Ortsgericht Sinntal I., das in der Gemeinde Sinntal für alle Ortsteile mit Ausnahme von Altengronau, Jossa und Neuengronau zuständig ist. Günter Walther engagiert sich als Schöffe im Ortsgericht Sinntal II, zuständig für Altengronau, Jossa und Neuengronau.

Gerhard Gärtner. - Fotos (2): Walter Dörr
Günter Walther.

Hilfsbehörden der Justiz 


Die hessischen Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und übernehmen vielfältige Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen unter anderem öffentliche Beglaubigungen, die Mitwirkung bei der Feststellung und Sicherung von Grundstücksgrenzen sowie die Schätzung von Immobilienwerten. Auch in Nachlassangelegenheiten – beispielsweise bei der Aufnahme von Sterbefallanzeigen oder der Sicherung von Nachlässen – spielen die Ortsgerichte eine wichtige Rolle.

Für ihr langjähriges und verlässliches Engagement wurden Gerhard Gärtner und Günter Walther im Rahmen einer Feierstunde gewürdigt. Der Richter am Amtsgericht Gelnhausen, Christian Scheuermann, überreichte Dankesurkunden des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Dr. Alexander Seitz, in denen im Namen des Landes Hessen herzlichste Glückwünsche sowie Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste ausgesprochen werden. 

Neben dem Sinntaler Bürgermeister Thomas Henfling nahmen die beiden Ortsgerichtsvorsteher Uwe Zieger (Sinntal II) und Winfried Karg (Sinntal I) sowie Eckart Michna, Leiter der Haupt- und Finanzabteilung der Gemeinde Sinntal, an der Feierstunde teil.