WIESBADEN

Heftige Kritik: Elternbund Hessen stellt Schulsystem an den Pranger

Elternbund mit Kritik an digitalen Lehralternativen. (Symbolfoto)
Foto: Pixabay/WOKANDAPIX
von Redaktion Kinzig News


Montag, 01.12.2025

Der Elternbund Hessen e.V. kritisiert die unzureichende digitale Beschulung für Schüler, die den Präsenzunterricht nicht besuchen können.

Betroffen sind Kinder mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder emotional-sozialen Entwicklungsstörungen. Der Vorsitzende Korhan Ekinci bezeichnet das Fehlen verlässlicher digitaler Alternativen als schwerwiegenden Mangel im hessischen Schulsystem.

Besondere Herausforderungen für autistische und traumatisierte Kinder

Autistische Kinder und solche mit traumatischen Erfahrungen sind besonders betroffen. Oftmals ist der Schulbesuch nur mit einer Teilhabeassistenz möglich. Fällt diese aus oder besteht kein Vertrauensverhältnis, wird der Unterricht stark eingeschränkt. Auch traumatisierte Kinder, etwa durch Fluchterfahrungen oder Mobbing, können häufig nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ekinci betont, dass der Unterricht nicht von der Anwesenheit einer Assistenz oder dem Verhalten der Kinder abhängen darf. Der Staat sei verpflichtet, umfassenden Unterricht zu gewährleisten. Der Elternbund fordert den systematischen Einsatz digitaler Möglichkeiten, wie virtuelle Klassenzimmer, um die Teilnahme am Unterricht von zu Hause zu ermöglichen.

Kritik an der Landesregierung

Der Elternbund kritisiert das Land Hessen und das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen für das Fehlen struktureller digitaler Unterrichtsformen. Trotz der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und des technischen Fortschritts lehnt das Ministerium digitale Beschulung unter Verweis auf die Schulpflicht ab. Diese Haltung sei unverständlich und widerspreche dem Kindeswohl.

Der Elternbund Hessen fordert die verbindliche Etablierung digitaler Beschulungsangebote und die Einführung virtueller Klassenzimmer als ergänzende oder ersetzende Unterrichtsform. Kein Kind in Hessen solle aufgrund von Beeinträchtigungen vom Unterricht ausgeschlossen bleiben. (red)