DEUTSCHLAND

Festtags-Dekoration am Auto? Was erlaubt ist - und was nicht!

Erlaubte Weihnachtsdeko am Auto. (Symbolfoto)
Foto: Pixabay/marcelinaskotniczna
von Redaktion Kinzig News


Sonntag, 07.12.2025

Im Dezember steigt die Weihnachtsstimmung, und viele möchten diese auch an ihrem Auto zeigen. Der ADAC gibt Hinweise, was bei der Fahrzeugdekoration erlaubt ist, um sicher unterwegs zu sein.

Bei der Außendekoration gilt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und die Sicht des Fahrers nicht behindert werden dürfen. Die Fahrzeugbeleuchtung muss frei bleiben, und das Nummernschild darf nicht verdeckt sein. Eine gut befestigte rote Nase auf dem Markenlogo ist etwa zulässig.

Außen- und Innendeko im Auto: Was erlaubt ist

Vor Fahrten auf der Autobahn sollte die Außendeko jedoch entfernt werden, da sie sich bei hohen Geschwindigkeiten lösen kann. Auch im Innenraum muss Dekoration gut gesichert sein. 

Christbaumkugeln am Rückspiegel oder Plüschtiere auf der Hutablage sind erlaubt, dürfen sich jedoch nicht während der Fahrt lösen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 35 Euro. Beeinträchtigt die Deko die Sicht des Fahrers, werden 10 Euro fällig.

Verbotene Lichterketten

Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren sind grundsätzlich verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer blenden und ablenken können. Laut § 49a StVZO sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug erlaubt. 

Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 20 Euro nach sich ziehen und im Extremfall die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Bei einem Unfall könnte man haftbar gemacht werden. Weitere Informationen sind auf der Website des ADAC verfügbar. (red)