WÄCHTERSBACH
Wächtersbach erweitert Geschwisterrabatt – Grundschulbetreuung zählt jetzt mit
Foto: Stadt Wächtersbach (KI-generiert)
Donnerstag, 25.12.2025
Die Stadt Wächtersbach hat den Geschwisterrabatt erweitert: Künftig werden auch Kosten für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen bei den städtischen Kita-Gebühren angerechnet.
Familien mit mehreren Kindern profitieren nun von geringeren Kosten, auch wenn ein älteres Geschwisterkind die kostenpflichtige Grundschulbetreuung nutzt. Hintergrund ist die seit dem 1. August 2025 geltende Richtlinie des Main-Kinzig-Kreises, die keine kostenlosen Betreuungspakete mehr vorsieht. Viele Familien mussten bisher bis zu 160 Euro extra pro Monat zahlen.
Die Regelung ist offiziell in Kraft. Anspruch besteht auch rückwirkend zum 1. August 2025. Eltern brauchen eine Bestätigung des Arbeiter-Samariter-Bundes, der die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Aufenau und Kinderbrücke betreibt. Die Unterlagen müssen beim Steueramt eingereicht werden. Die Stadt empfiehlt, den Antrag möglichst bald zu stellen, um die rückwirkende Entlastung zu sichern.