MAIN-TAUNUS-KREIS

Wollte sie Patienten töten? Schwere Vorwürfe gegen Pflegerin aus Main-Taunus-Kreis

Pflegerin im Main-Taunus-Kreis festgenommen. (Symbolfoto)
Foto: Pixabay/Parentingupstream
von Redaktion Kinzig News


Mittwoch, 21.01.2026

Eine 53-jährige Pflegekraft einer Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis befindet sich seit vergangenem Dienstag in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft der Frau vor, in mindestens zwei Nachtschichten im Februar 2025 lebensnotwendige Überwachungsgeräte bei Wachkomapatienten deaktiviert zu haben.

Wie die Hessenschau berichtet, soll die Verdächtige sogenannte Pulsoximeter, die die Sauerstoffsättigung messen und bei Gefahr Alarm schlagen, vorsätzlich ausgeschaltet haben. Das Motiv der Ermittler zufolge: Die Pflegerin wollte während ihres Dienstes nicht durch optische oder akustische Signale gestört werden und so pflegerische Maßnahmen umgehen. Die Staatsanwaltschaft wertet dieses Vorgehen als dreifachen versuchten Mord in Tateinheit mit Körperverletzung, da die Frau den Tod der hilflosen Patienten zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Unangekündigte Kontrolle deckte Vorfälle auf

Der Fall kam ans Licht, als ein Mitglied der Einrichtungsleitung unvorhergesehen die Station für Wachkomapatienten betrat. Dabei wurde festgestellt, dass bei mindestens drei Personen die Messgeräte entfernt worden waren. Zwei dieser Patienten befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Unterversorgung mit Sauerstoff und mussten medizinisch stabilisiert werden.

Bereits wenige Tage vor dieser Entdeckung war es während einer Schicht der Beschuldigten zu einem lebensbedrohlichen Zwischenfall gekommen. Ein Patient wies eine kritische Körpertemperatur von 41,6 Grad sowie eine gefährlich niedrige Sauerstoffsättigung von nur 80 Prozent auf.

Durchsuchungen und Berufsverbot

Neben der Festnahme der 53-Jährigen wurden am Dienstagvormittag auch Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, um weiteres Beweismaterial sicherzustellen. Zudem wurde gegen die Frau ein sofortiges Berufsverbot verhängt. 

Die Ermittlungen zum genauen Umfang der Taten dauern an. (red)