RODENBACH / MESSEL

Polizei warnt und sensibilisiert: Warum Ihr nicht "private Fahnder" spielen solltet

Aufgrund privater Fahndungsmaßnahmen von mehreren Personen hat sich auf der Bundesstraße 45 bei Rodenbach ein Szenario abgespielt, das Anzeigen und polizeiliche Ermittlungen zur Folge hatte.
Symbolbild: KN/Jonas Wenzel (Yowe)


Mittwoch, 04.02.2026

Aufgrund privater Fahndungsmaßnahmen von mehreren Personen im Zusammenhang mit einem Raub in Messel (Landkreis Darmstadt-Dieburg) hat sich auf der Bundesstraße 45 bei Rodenbach ein Szenario abgespielt, das Anzeigen und polizeiliche Ermittlungen zur Folge hatte.

Zeuge hörte ein Schussgeräusch und alarmierte die Polizei


Nach derzeitigem Ermittlungsstand hörte am Montagabend ein Zeuge gegen 23 Uhr auf der Bundesstraße 45 ein Schussgeräusch und alarmierte im Anschluss die Polizei. Das Geräusch lokalisierte er im Umfeld zweier Fahrzeuge, die sich auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Hanau befanden. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung stellten Polizeistreifen die zwei mutmaßlich involvierten Fahrzeuge in Rodenbach fest, die dort verkehrsbedingt zum Stehen kamen.

Mit Stange auf Fahrzeug eingeschlagen


Noch vor Eintreffen der Streifen soll ein Mann aus einem der Autos ausgestiegen und mit einer Stange auf das andere Fahrzeug geschlagen haben. Letztlich nahmen die Beamten die beteiligten Personen vorläufig fest. 

Nach ersten Ermittlungen sollen eigenständige Fahndungsmaßnahmen zu dem Vorfall geführt haben, die im Zusammenhang mit dem Raub in Messel stehen. Im Rahmen der Durchsuchung der Autos konnte unter anderem in einem der beteiligten Fahrzeuge eine Schreckschusswaffe festgestellt werden. Die Waffe wurde sichergestellt. Gegen die Beteiligten werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich: "Fahndungen sowie Ermittlungen sind ausschließlich Sache der Strafverfolgungsbehörden. Private Fahndungen können polizeiliche Ermittlungen erheblich behindern oder gefährden. Zudem bringt man möglicherweise sich selbst und Dritte in Gefahr. Falsche Verdächtigungen gegenüber einer Person können strafbar sein, etwa als üble Nachrede oder als Verleumdung. Die Polizei bittet solche Handlungen dringend zu unterlassen." (red)