GROSSKROTZENBURG / MKK
Greift die Vogelgrippe weiter um sich? Verdachtsfall bei Wildvögeln in Großkrotzenburg
Symboldbild: KN/Stefanie Harth
Dienstag, 10.02.2026
Bei vier Wildvögeln konnte das HPAI-Virus vom Hessischen Landeslabor nachgewiesen werden, das auf Vogelgrippe hindeutet: Die drei betroffenen Kanadagänse und eine Stockente sind bereits am 2. Februar am Großkrotzenburger See "Freigericht-West" tot aufgefunden wurden.
"Die obligatorische Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor steht aktuell noch aus", so die Mitteilung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises.
Gesamtsituation in Deutschland, Hessen und dem Main-Kinzig-Kreis
Das FLI schätzt die Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland unverändert als "hoch" ein: Im Januar wurden deutschlandweit 22 Ausbrüche bei Geflügel, acht Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln und 191 infizierte Wildvögel gemeldet. In Hessen gab es seit dem 1. Janaur 22 HPAI-Nachweise bei Wildvögeln - unter anderem in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Bergstraße. Im Landkreis Gießen wurde zudem ein HPAI-Ausbruch bei einem Geflügelhalter festgestellt.
Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mitteilt, stammt der letzte HPAI-Nachweis im Main-Kinzig-Kreis - neben den aktuellen Verdachtsfällen in Großkrotzenburg - ebenfalls von Wildvögeln. Weitere zwischenzeitlich tot aufgefundene Wildvögel im Kreis seien jeweils negativ auf HPAI getestet worden.
Das gilt aktuell für Geflügelhalter
Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gelte unter anderem: "Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist."
Seit dem 31. Oktober 2025 gilt im Main-Kinzig-Kreis darüber hinaus eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung: Diese könnt Ihr hier einsehen. (red)