HANAU
Kommt Carsharing bereits im Herbst nach Hanau? - Stadtparlament hat letztes Wort
Fotos: Stadt Hanau
Samstag, 07.03.2026
Carsharing wächst mittlerweile rasant und etabliert sich als umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto ...
Die Stadt Hanau treibt die Einführung eines Carsharing-Angebots voran: Stadträtin Isabelle Hemsley will in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung die Ausschreibung einer sogenannte Dienstleistungskonzession auf den Weg bringen.
Angebot soll bereits im Herbst starten
Ziel ist es, noch im Herbst dieses Jahres die ersten Carsharing-Fahrzeuge in Hanau anzubieten. Perspektivisch soll Carsharing schrittweise auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden.
„Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine moderne, nachhaltige Mobilität“, sagt Stadträtin Isabelle Hemsley. „Es ergänzt den öffentlichen Nahverkehr, reduziert den Bedarf an privaten Zweit- oder Drittwagen und schafft Flexibilität im Alltag. Unser Ziel ist es, den Hanauerinnen und Hanauern zeitnah ein verlässliches und zukunftsfähiges Angebot zu machen und dieses dann schrittweise weiter auszubauen.“
Ausbau in allen Stadtteilen geplant
Die Stadt selbst
tritt dabei nicht als Betreiberin auf, sondern schafft die rechtlichen
Voraussetzungen und stellt geeignete Flächen im öffentlichen Raum zur
Verfügung. Dazu zählt auch die Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühren
für zugeordnete Stellplätze im öffentlichen Raum. Hier setzt Hanau auf
attraktive Rahmenbedingungen, um Carsharing-Anbieter anzulocken. Im
Rahmen der Konzession investiert der spätere Anbieter als
Konzessionsnehmer eigenverantwortlich unter anderem in Fuhrpark,
Technologie, Personal und die Einrichtung von Stellplätzen. Er erhält im
Gegenzug die Einnahmen aus dem Carsharing-Betrieb und trägt zugleich
die wirtschaftlichen und technologischen Risiken.
Grundlage für
das Verfahren ist unter anderem das Carsharinggesetz (CsgG), das
bundeseinheitliche Regelungen zur Bevorrechtigung von
Carsharing-Fahrzeugen enthält, sowie das Hessische Straßengesetz. Es
schreibt unter anderem vor, dass Sondernutzungserlaubnisse für
Carsharing-Stellplätze zeitlich befristet werden müssen. Die maximale
Laufzeit beträgt acht Jahre. Die Stadt Hanau wird die Konzession daher
ebenfalls befristen und im Rahmen der Ausschreibung konkret festlegen.
Eine längere Laufzeit bietet dem künftigen Betreiber Planungssicherheit,
vor allem, da das Angebot in Hanau in den kommenden Jahren schrittweise
erweitert und weiterentwickelt werden soll.
"Zahlreiche Rechtsgebiete zu beachten"
Im
Vorfeld der Ausschreibung wurden in den vergangenen Monaten intensive
Vorarbeiten geleistet, die vertraglichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen geklärt, eine umfassende Markterkundung durchgeführt
und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Carsharing Standortfragen
diskutiert. „In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht bisweilen der
Eindruck, man müsse für ein Carsharing-Angebot nur ein paar Fahrzeuge
auf die Straße stellen. Tatsächlich sind jedoch zahlreiche Rechtsgebiete
zu beachten: von Straßenrecht bis Vergaberecht“, so Stadträtin Hemsley.
„Diese gründliche Vorbereitung war notwendig, um ein solides Fundament
für ein langfristig erfolgreiches Angebot zu legen.“
Die
Auswahl geeigneter Standorte für Carsharing- und Mobilitätsstationen
wurde bereits vorbereitet. Ziel ist es, möglichst alle Stadtteile
einzubeziehen und das Angebot bedarfsgerecht wachsen zu lassen. Der
Start wird voraussichtlich im kleineren Umfang erfolgen. Wie das genaue
Angebot schließlich aussieht, ergibt sich aus dem
Ausschreibungsergebnis. (red)