FRANKFURT AM MAIN

Kurioser Gerichtsfall: Sterbendes Pony fällt auf Tierärztin – Halterin muss nicht zahlen

Ein skurriler Fall beschäftigte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Foto: WilliamCho/pixabay
von Redaktion Kinzig News


Mittwoch, 11.03.2026

Ein ungewöhnlicher Fall hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigt: Eine Tierärztin wollte ein schwer krankes Shetlandpony einschläfern. Das Tier fiel dabei auf die Ärztin, sie klagte auf Schmerzensgeld.

Wie mehrere Medien berichteten, kippte der rund 250 Kilogramm schwere Körper des Tieres während des Eingriffs plötzlich zur Seite, riss dabei die Frau zu Boden und landete auf ihrem rechten Bein. Die Folgen: Die Medizinerin konnte ihr Bein monatelang kaum belasten. Von der Tierhalterin verlangte sie deshalb 10.000 Euro Schmerzensgeld. 

Doch vor Gericht hatte die Tierärztin mit der Klage keinen Erfolg. Schon das Landesgericht Wiesbaden hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung.  Die Begründung klingt fast philosophisch: Dem sterbenden Pony sei "keine Freiheit geblieben", eine andere Bewegung auszuführen, erklärten die Richter. Dass das Tier umkippte, sei schlicht eine Folge der Schwerkraft gewesen. 

OLG Frankfurt sieht keine Schuld: Es liege keine "tierische Eigenwilligkeit" vor

Normalerweise müssen Tierhalter für Schäden haften, die ihre Tiere verursachen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine "typische Tiergefahr", also ein Verhalten aus eigener, tierischer Natur. Genau das sah das Oberlandesgericht hier nicht gegeben. In diesem Moment "habe nicht mehr das Tier nach seiner Natur gehandelt, sondern lediglich die Schwerkraft auf die Körpermasse gewirkt". 

Nach der Entscheidung des Frankfurter Gerichts zog die Tierärztin ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Wiesbaden rechtskräftig. Der skurrile Fall zeigt: Manchmal ist vor Gericht niemand wirklich schuld. Außer vielleicht die Schwerkraft.