HESSEN
Von Froschquaken bis Datenschutzfragen: Immer mehr Petitionen werden eingereicht
Symboldbild: Pixabay
Mittwoch, 18.03.2026
In mehr als 2.600 Fällen haben Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht, um Behördenentscheidungen überprüfen zu lassen, strittige Vorgänge zu klären oder Verfahrens- und Gesetzesänderungen vorzuschlagen.
Die Zahl der eingereichten Petitionen hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt und erreicht mit 2.641 einen neuen Höchststand, wie aus dem Petitionsbericht für 2025 hervorgeht. Auch die Zahl der im Jahr 2025 bearbeiteten Petitionen verdoppelte sich nahezu. Der Petitionsausschuss schloss von Januar bis Dezember 1.709 Fälle ab, im Vorjahr lag die Zahl bei 876.
"Ein wichtiges Instrument des demokratischen Miteinanders"
Der Abgeordnete Oliver Ulloth (SPD), Vorsitzender des Petitionsausschusses, sagte: „Die Möglichkeit, eine Petition einzureichen, ist ein wichtiges Instrument des demokratischen Miteinanders. Diese Möglichkeit steht jedem offen, und eine einzelne Unterschrift ist ausreichend. Dass im vergangenen Jahr mehr Menschen in Hessen davon Gebrauch gemacht haben als je zuvor, zeugt von einem starken Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen. Je früher der Petitionsausschuss eingeschaltet wird, umso breiter sind die Maßnahmen, die der Ausschuss jeweils nutzen kann.“
Von Froschquaken bis Datenschutzfragen – weite Bandbreite an Themen
Bei knapp 20 Prozent der eingereichten Petitionen (523) ging es um aufenthaltsrechtliche Fragen. 97 Beschwerden betrafen den allgemeinen Justizbereich. Zudem gingen 62 Petitionen von Gefangenen ein. Weitere Themen umfassten zum Beispiel die Gründe für die Verzögerung beim Ausbau einer Landesstraße, Klärung bei einem Grundstückskauf inklusive eines unter Denkmalschutz stehenden Gartenhauses, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an einer Kreuzung, Beschwerden gegen nächtlichen Froschlärm oder die Frage nach der Veröffentlichung personenbezogener Daten durch eine Gemeinde.
13 Prozent der Petitionen erhielten ein positives oder nahezu positives Ergebnis. In fast der Hälfte der Fälle (46 Prozent) ergab die Prüfung durch den Petitionsausschuss, dass die Behördenentscheidungen gerechtfertigt waren. 41 Prozent der Petitionen wurden neutral beschieden. Darunter fallen Petitionen, die an den Deutschen Bundestag oder andere Landtage abgegeben oder die als Vorschläge zur Gesetzgebung an die Fraktionen im Hessischen Landtag weitergeleitet werden.
Kein Quorum nötig – Petenten verlieren häufig Zeit durch Petitionsportale
Entgegen der Darstellung einiger privater Petitionsplattformen ist eine Petition beim Hessischen Landtag nicht an eine bestimmte Mindestzahl an Unterschriften gebunden. „Wenn Bürgerinnen und Bürger über Wochen und Monate auf privaten Plattformen Unterschriften sammeln, statt sich direkt an den Petitionsausschuss zu wenden, geht besonders bei aufenthaltsrechtlichen Fällen wertvolle Zeit verloren. Der Petitionsausschuss kümmert sich sofort, sobald eine Petition eintrifft. Die Zahl der Unterschriften spielt dabei keine Rolle. In aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist es jedoch manchmal schon zu spät, um aktiv zu werden“, sagte Ulloth weiter.
Um eine Petition einzureichen, ist lediglich die Unterschrift des Petenten oder der Petentin notwendig. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden, um sich über Behördenhandeln zu beschweren oder Angelegenheiten klären zu lassen. Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages prüft, ob hessische Behörden auf Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt und Ermessensspielräume genutzt haben.
Bürger können Sprechstunden nutzen
Regelmäßig bietet der Petitionsausschuss auch Sprechstunden an, um Bürgerinnen und Bürger beim Einreichen einer Petition zu unterstützen – im Landtag, aber auch vor Ort in ganz Hessen. Ein entscheidendes Element für die Bearbeitung – vor allem bei aufenthaltsrechtlichen Fragen – ist jedoch die Einhaltung bestimmter Fristen. Interessierte sollten daher schon frühzeitig die Möglichkeit einer Petition in Betracht ziehen. (red)