FRANKFURT AM MAIN

Bittere Geldstrafe für MMA-Star Christian Eckerlin - doch das ist noch nicht alles

Geldstrafe für MMA-Star Christian Eckerlin.
Foto: Instagram/Christian Eckerlin
von Redaktion Kinzig News


Samstag, 21.03.2026

Für den Frankfurter MMA-Kämpfer Christian Eckerlin bleibt es bei einer Geldauflage von 100.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Eine geplante Berufungsverhandlung in Frankfurt findet nicht mehr statt.

Christian Eckerlin muss das Urteil aus dem ersten Prozess akzeptieren. Der Frankfurter Kampfsportler war vom Amtsgericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldauflage von 100.000 Euro verurteilt worden. Wie die Bild-Zeitung berichtet, ist die für Freitag vorgesehene Berufungsverhandlung kurzfristig abgesagt worden.

Urteil aus erster Instanz bleibt bestehen

Demnach sagte Gerichtssprecher Christian Annen der Zeitung, dass die Berufung zurückgenommen worden sei und deshalb keine Verhandlung stattfinde. Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt stammt aus dem Juni 2025. Verurteilt wurde Eckerlin unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Hintergrund des Verfahrens waren nach übereinstimmenden Berichten zwei Vorwürfe: ein Vorfall bei einer Polizeikontrolle nach einer Schlägerei im Frankfurter Bahnhofsviertel im Juni 2023 sowie ein Becherwurf beim Bundesliga-Spiel von Eintracht Frankfurt gegen Mainz 05 im Januar 2024.

Staatsanwaltschaft wollte höheres Strafmaß

Nach Angaben der Bild-Zeitung hatte die Staatsanwaltschaft in der Berufung elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 300.000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch gesetzt.

Mit der Rücknahme der Berufung bleibt das Urteil aus der ersten Instanz bestehen. Für Eckerlin ist das Verfahren damit juristisch beendet. (red)