HESSEN

Wie Ihr euch vor der Asiatischen Tigermücke schützen könnt

Asiatische Tigermücke wieder auf dem Vormarsch. (Symbolfoto)
Foto: Pixabay/WikiImages
von Redaktion Kinzig News


Sonntag, 26.04.2026

Die Asiatische Tigermücke breitet sich auch in Hessen weiter aus. Für Bürger heißt das vor allem: Brutstätten vermeiden, verdächtige Funde melden und Wasseransammlungen auf dem eigenen Grundstück regelmäßig kontrollieren. Denn die kleine schwarz-weiß gestreifte Mücke nutzt schon kleinste Behälter mit stehendem Wasser zur Eiablage.

Die wichtigste Maßnahme gegen die Asiatische Tigermücke beginnt nicht mit Sprays oder Fallen, sondern im Garten, auf dem Balkon und rund ums Haus. Hessische Fachstellen raten dazu, mögliche Brutstätten schon zu Beginn des Frühjahrs konsequent zu beseitigen. Dazu zählen etwa Eimer, Gießkannen, offene Regentonnen, Vogeltränken, Planschbecken, Blumenuntersetzer, verstopfte Regenrinnen oder andere kleine Behälter, in denen Wasser stehen bleibt. Genau solche menschengemachten Wasserstellen nutzt die Tigermücke bevorzugt zur Eiablage.

Besonders wichtig ist dabei die Regelmäßigkeit. Wasser in Vogeltränken oder Planschbecken sollte laut den offiziellen Empfehlungen mindestens einmal pro Woche erneuert werden. Nicht benötigte Behälter sollten entfernt oder umgedreht gelagert, Regentonnen abgedeckt und Regenrinnen mehrfach im Jahr vom Laub befreit werden. Abgestandenes Wasser sollte nicht einfach in den Gully gekippt, sondern direkt vergossen werden, damit Eier und Larven nicht weiter verbreitet werden.

Wann biologische Mittel sinnvoll sein können

Wenn sich Wasseransammlungen nicht vermeiden lassen, können nach fachlicher Beratung auch biologische Bekämpfungsmittel eingesetzt werden. In Hessen wird dafür vor allem auf B.t.i.-Produkte verwiesen. Der Wirkstoff stammt aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis israelensis und tötet gezielt Stechmückenlarven ab. Für Gartenteiche mit Fischen oder mit natürlichen Fressfeinden wie Libellenlarven, Wasserkäfern oder Wasserwanzen ist eine Bekämpfung dagegen in der Regel nicht nötig.

So lässt sich die Tigermücke erkennen

Die Asiatische Tigermücke ist nach Angaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege etwa 0,5 bis 1 Zentimeter groß, tagaktiv und am ganzen Körper auffällig schwarz-weiß gezeichnet. Ein wichtiges Merkmal ist ein weißer Strich auf Kopf und Rücken. Verwechslungen sind allerdings möglich, etwa mit der heimischen Ringelschnake oder anderen eingeschleppten Stechmückenarten. Deshalb gilt: Wer sich nicht sicher ist, sollte Funde nicht selbst bestimmen, sondern melden.

Funde in Hessen melden

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege führt seit 2020 ein Stechmücken-Monitoring durch und bittet Bürger ausdrücklich um Mithilfe. Verdächtige Mückenfunde können dort gemeldet oder zur Bestimmung eingeschickt werden. 

Ansprechpartner ist das Dezernat Klimawandel und Gesundheit, erreichbar unter Klima@hlfgp.hessen.de. Nachweise aus der Bevölkerung spielen laut Behörde eine wichtige Rolle dabei, die Verbreitung in Hessen im Blick zu behalten.

Warum die Bekämpfung mehr ist als nur Mückenschutz

Die Asiatische Tigermücke gilt als potenzieller Krankheitsüberträger. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass sie mehr als 20 Krankheitserreger übertragen kann, darunter Dengue-, Chikungunya-, West-Nil- und Zika-Viren. In Deutschland wird das aktuelle Übertragungsrisiko zwar noch als gering eingeschätzt, weil die Mücke bislang nur begrenzt vorkommt und infizierte Personen in ausreichender Zahl gleichzeitig vorhanden sein müssten. Mit zunehmender Ausbreitung wird die Art aber auch hierzulande als potenzielles Gesundheitsrisiko bewertet.

Auch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betont, dass sich die Tigermücke weiter ausbreiten dürfte, engagierte Kommunen und die Bevölkerung aber einen spürbaren Unterschied machen können. In einzelnen Gebieten konnten Populationen bereits deutlich reduziert oder sogar unter die Nachweisgrenze gedrückt werden, wenn konsequent auf privaten Grundstücken mitgearbeitet wurde.

In Hessen gibt es auch Pflichten für Eigentümer

Für Hessen kommt ein weiterer Punkt hinzu: In einem aktuellen Informationsblatt des HLfGP wird die Asiatische Tigermücke als potenzieller Gesundheitsschädling eingeordnet. Grundstückseigentümer sind demnach verpflichtet, einen Befall der Gemeinde zu melden und an der Bekämpfung mitzuwirken. Das betrifft vor allem Grundstücke, auf denen sich mögliche Brutstätten bilden können.

Im Endeffekt heißt das: Wer die Tigermücke bekämpfen will, braucht keine komplizierte Spezialstrategie, sondern vor allem Aufmerksamkeit und Konsequenz. Kleine Wasserstellen beseitigen, Behälter reinigen, Funde melden – genau darüber entscheidet sich, ob aus einzelnen Mücken eine stabile Population wird oder nicht. (red)