STEINAU
Auf der A 66 bei Steinau: Unglaublich, wie manche Brummi-Fahrer auf der Piste unterwegs sind
Symboldbild: Pixabay
Mittwoch, 06.05.2026
Umfangreiche Kontrollmaßnahme des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs am Dienstag in der Gemarkung Steinau auf dem Parkplatz "Hundsrücker Berg" an der Autobahn 66 in Fahrtrichtung Fulda ...
Dabei wurden insgesamt 63 Lastkraftwagen sowie deren Fahrzeugführer überprüft. Wie die Polizei berichtet, stellten die Einsatzkräfte unter anderem mehrere Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz und die Sozialvorschriften fest. Darüber hinaus wurden ein Kabotageverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, mangelhafte Ladungssicherung sowie mehrere Überladungen dokumentiert.
Lkw aus dem Verkehr gezogen
Auch technische Mängel an den Fahrzeugen sowie ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurden geahndet. In drei Fällen waren die festgestellten Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste.
"Besonders auffällig war ein polnischer Kleintransporter, auf dessen Ladefläche ungesichertes Gefahrgut transportiert wurde - ein erheblicher Verstoß mit potenziell gefährlichen Folgen für alle Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich konnte der Fahrer keinerlei Nachweise über seine Lenk- und Ruhezeiten vorlegen. Gegen ihn wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung erhoben", heißt es aus dem Polizeipräsidium Südosthessen.
Mehrfach gerissene Bremsscheibe an der Vorderachse
Auch im Bereich der Fahrzeugtechnik kamen erhebliche Sicherheitsrisiken zutage. Bei einem polnischen Lkw wurde eine mehrfach gerissene Bremsscheibe an der Vorderachse festgestellt. Ein weiterer Lkw, ebenfalls aus Polen, wies Reifen auf, die bereits bis auf die Karkasse abgefahren waren. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt umgehend untersagt, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen.
Massiv überladen
Ein weiterer Kleintransporter aus Osteuropa fiel durch eine massive Überladung von mehr als 30 Prozent auf. Insgesamt zog die Kontrollmaßnahme elf Sicherheitsleistungen sowie mehrere Verwarnungsgelder nach sich, die sich auf eine Gesamtsumme von über 3.600 Euro beliefen. (red)