HESSEN

Der NABU Hessen klärt auf: Darum haben Insektenfallen im Außenbereich nichts zu suchen

Ob Klebfalle, süße Flüssigkeiten im Gefäß oder andere Fallentypen, alle haben das Problem, dass sie wahllos viele verschiedene Insekten töten. Darunter auch besonders geschützte Arten, wie Hornissen, Falter oder Wildbienen.
Symboldbild: Pixabay


Sonntag, 24.05.2026

Im Frühling sind viele Insekten auf Nahrungssuche unterwegs und summen manchmal auch auf Terrasse, Balkon oder im Außenbereich von Gastwirtschaften umher ...

Obwohl Bienen, Wespen, Schmetterlinge und Co. wichtig für das Funktionieren der Natur sind, werden sie immer wieder mit aufgestellten Insektenfallen verfolgt.

"Insektenfallen haben im Außenbereich nichts zu suchen"


„Ob Klebfalle, süße Flüssigkeiten im Gefäß oder andere Fallentypen, alle haben das Problem, dass sie wahllos viele verschiedene Insekten töten. Darunter auch besonders geschützte Arten, wie Hornissen, Falter oder Wildbienen. Sie haben deshalb im Außenbereich nichts zu suchen“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Für eine intakte Natur, so der NABU, sei der Mensch auf die Insektenvielfalt dringend angewiesen.

Eine Welt ohne sie ist undenkbar ...


„Ob als Bestäuber, Gesundheitspolizei oder wichtige Nahrungsquelle für Vögel und ihre Jungen: Ohne Insekten geht gar nichts. Sie dürfen deshalb nicht ohne einen vernünftigen Grund beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden“, erläutert Sommerhage.

Besonders erschütternd sei es, wenn sogar stark gefährdete und deshalb besonders geschützte Insektenarten in den unspezifischen Fallen landen und sterben. Im Frühling betreffe das auch junge Hornissen-Königinnen, die dann kein neues Volk mehr gründen könnten. Deshalb sei zumindest der Einsatz von elektrischen Insektenvernichtern mit UV-Licht im Freien mittlerweile ganz verboten.

Insekten schützen


Besonders geschützte Arten, wie etwa Hornissen und Wildbienen, dürfen gemäß Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Bei allen anderen Arten muss ein vernünftiger Grund vorliegen, um sie zu verfolgen. Ein solcher Grund ist beispielsweise die Gefahr von Wespen am Haus für einen Allergiker.

„Wenn es eine Alternative gibt, liegt in der Regel kein vernünftiger Grund vor. Dann gilt es, auf die Alternativen zu setzen und lästige Insekten mit anderen Abwehrmaßnahmen zu vertreiben“, erklärt Sommerhage.

Das können zum Beispiel eine Ablenkfütterung, Pflanzen wie Lavendel und Zitronengras oder das Abdecken von Speisen sein. Deshalb appelliert die NABU, auf Insektenfallen außerhalb der vier Wände von vornherein ganz zu verzichten. „Damit riskiert man auch kein Bußgeld, das beim grundlosen Töten von Wespen und anderen Tieren fällig werden kann“, so Sommerhage. (red)