HANAU
Wasserknappheit: Stadt Hanau erlässt Entnahmeverbot für Fließgewässer
Archivfoto: KN/Tobias Rehbein
Montag, 13.07.2026
Die anhaltende Trockenheit, ausbleibende ergiebige Niederschläge und hohe Temperaturen setzen auch den Gewässern in Hanau zunehmend zu ...
Sinkende Wasserstände in Bächen und der Kinzig sowie ein rückläufiger Grundwasserspiegel machen deutlich, dass Wasser auch in der Brüder-Grimm-Stadt keine unbegrenzt verfügbare Ressource ist. Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen, verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen und ihren Verbrauch dort zu reduzieren, wo es möglich ist.
Allgemeinverfügung gilt bis Ende Oktober
Als Reaktion auf die anhaltende Trockenperiode hat der Magistrat der Stadt Hanau nun eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie untersagt bis einschließlich 31. Oktober 2026 die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern im Hanauer Stadtgebiet, also aus Bächen und der Kinzig. Ausgenommen von der Regelung bleibt der Main, dessen deutlich größeres Einzugsgebiet eine andere wasserwirtschaftliche Situation aufweist.
„Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Gerade in Zeiten langanhaltender Trockenheit müssen wir alle unseren Beitrag leisten, damit unsere Gewässer, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Wasserversorgung auch langfristig geschützt werden. Jeder Liter Wasser, der nicht unnötig verbraucht wird, hilft dabei“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Das müsst Ihr jetzt wissen
Das Verbot gilt insbesondere für die Wasserentnahme mittels elektrischer Pumpen und Entnahmeschläuchen. Bereits installierte Pumpen und Schläuche sind aus den Gewässern zu entfernen. Zulässig bleiben der Gemeingebrauch ohne technische Hilfsmittel, etwa das Schöpfen mit Handgefäßen, das Tränken von Vieh und die kurzfristige Wasserentnahme zur unmittelbaren Bewässerung privater Gemüsegärten. Darüber hinaus kann die Untere Wasserbehörde in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.
Die Allgemeinverfügung betrifft ausschließlich die Entnahme aus oberirdischen Fließgewässern. Für die Entnahme von Grundwasser gelten derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen. Allerdings werden die Hanauerinnen und Hanauer auch hier um einen möglichst sparsamen Umgang mit Wasser gebeten.
Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen
Neben den rechtlichen Vorgaben wird vor allem auf die Mithilfe der Bevölkerung gesetzt. Bereits mit einfachen Verhaltensänderungen lässt sich der Wasserverbrauch deutlich reduzieren. Dazu gehört beispielsweise, Rasenflächen während längerer Trockenphasen nicht mit Trink- oder Grundwasser zu bewässern. In der Regel erholen sich diese nach den nächsten ergiebigen Niederschlägen von selbst. Für Beete und Pflanzen empfiehlt die Untere Wasserbehörde der Stadt Hanau, möglichst gesammeltes Regenwasser zu verwenden und ausschließlich in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu gießen. Dann verdunstet deutlich weniger Wasser.
Auch im Haushalt lässt sich Wasser einsparen: Beim Zähneputzen oder Einseifen bleibt der Wasserhahn geschlossen, Geschirr wird nicht unter fließendem Wasser abgespült und Wasser vom Gemüsewaschen anschließend zum Gießen genutzt. Tropfende Wasserhähne und undichte Spülkästen sollten zeitnah repariert werden. Durchflussbegrenzer und sogenannte Perlatoren, also Strahlregler, die das Wasser mit Luft versetzen, können den Wasserverbrauch zusätzlich senken.
Ein weiterer wichtiger Beitrag besteht darin, auf das Befüllen privater Pools und größerer Planschbecken zu verzichten. Wer sich an heißen Tagen abkühlen möchte, findet dafür in den Hanauer Freibädern, Heinrich-Fischer-Bad (Eugen-Kaiser-Straße) und Lindenau-Bad (Rue de Conflans) Möglichkeiten.
Es drohen hohe Bußgelder
Langfristig können auch naturnah gestaltete Gärten helfen, besser mit Trockenperioden umzugehen. Die Untere Wasserbehörde empfiehlt, versiegelte Flächen möglichst zu reduzieren, Regenwasser in Tonnen oder Zisternen zu sammeln und auf trockenheitsverträgliche Pflanzen zu setzen. Naturnahe Gärten benötigen in der Regel weniger Bewässerung, speichern Wasser besser im Boden und bieten zugleich wertvolle Lebensräume für Bienen, Schmetterlinge und andere heimische Insekten. Auf Schottergärten sollte hingegen verzichtet werden, da sie die Aufheizung der Umgebung fördern und den natürlichen Wasserhaushalt beeinträchtigen.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. (red)