HANAU

Hanau schützt Igel: Mähroboter müssen nachts ruhen - Bußgelder drohen

Zum Schutz von Wildtieren wie Igeln dürfen die Geräte zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang nicht eingesetzt werden.
Foto: Stadt Hanau


Montag, 20.07.2026

Die Stadt Hanau verstärkt den Schutz heimischer Wildtiere: Mit einer jetzt in Kraft getretenen Allgemeinverfügung ist der Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet während der Nacht untersagt.

Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang dürfen die Geräte nicht eingesetzt werden. Ziel der Regelung ist es, insbesondere Igel und andere kleine Wirbeltiere besser vor schweren oder tödlichen Verletzungen zu schützen.

"Vermeidbare Gefahren verringern"


„Igel gehören zu den besonders geschützten Tierarten und sind ein wichtiger Bestandteil unserer heimischen Natur. Als Stadt tragen wir dazu bei, ihren Lebensraum zu bewahren und vermeidbare Gefahren zu verringern“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Mit dem Nachtfahrverbot für Mähroboter setzen wir eine wirksame und zugleich verhältnismäßige Maßnahme um. Wer seinen Mähroboter tagsüber einsetzt, kann seinen Garten weiterhin komfortabel pflegen und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.“

Hintergrund der städtischen Entscheidung


Igel sind überwiegend in der Dämmerung und während der Nacht auf Nahrungssuche. Treffen sie auf einen Mähroboter, flüchten sie in der Regel nicht, sondern rollen sich zusammen. Gegen die schnell rotierenden Messer der Geräte schützt dieses natürliche Verhalten jedoch nicht. Die dabei entstehenden Verletzungen sind häufig so schwer, dass die Tiere daran sterben. Studien zeigen zudem, dass handelsübliche Mähroboter Igel oftmals nicht zuverlässig als Hindernis erkennen.

Mit einer jetzt in Kraft getretenen Allgemeinverfügung ist der Betrieb von Mährobotern im gesamten Hanauer Stadtgebiet während der Nacht untersagt. - Foto: Stadt Hanau/Moritz Göbel

"Betriebsverbot setzt genau dort an, wo Igel am aktivsten sind"


Von den Geräten sind jedoch nicht nur Igel betroffen. Auch Erdkröten, Eidechsen, Schleichen und andere kleine Wirbeltiere können verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus trägt ein intensiv gemähter Rasen dazu bei, dass Blütenpflanzen als Nahrungsquelle für Insekten fehlen. Das wirkt sich auf die biologische Vielfalt aus und verschlechtert zugleich die Lebensbedingungen vieler Tierarten.

„Gerade Städte mit ihren Gärten, Grünanlagen und Parks sind heute wichtige Lebensräume für Igel“, erklärt Sylvia Kloberdanz, Leiterin des Amts für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz der Stadt Hanau. „Deshalb ist es wichtig, Gefahren möglichst zu vermeiden. Das nächtliche Betriebsverbot setzt genau dort an, wo Igel am aktivsten sind.“ Weiterhin könne jede und jeder im eigenen Garten etwas für den Artenschutz tun: etwa durch ungemähte Bereiche, Laub- oder Reisighaufen und heimische Pflanzen. „Solche Strukturen bieten Igeln und vielen anderen Arten Nahrung und Unterschlupf“, so Sylvia Kloberdanz.

Bußgelder drohen


In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen für den Nachteinsatz von Mährobotern bei der Unteren Naturschutzbehörde in Hanau beantragt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass von dem nächtlichen Betrieb keine Gefahr für Igel oder andere kleine Wirbeltiere ausgeht. Dies kann beispielweise für Dachflächen gelten oder für kleine Rasenbereiche, die von einem kleintiersicheren Zaun umgeben sind. Darüber hinaus sind Befreiungen für besondere Flächen möglich, auf denen das öffentliche Interesse über die Belange des Naturschutzes gestellt werden, etwa sicherheitsrelevante Areale wie Umspannwerke.

Mit der Allgemeinverfügung setzt die Stadt Hanau die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes um. Igel zählen zu den besonders geschützten Tierarten und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden. (red)