OBERTSHAUSEN / OFFENBACH
Polizei nimmt Tuner, Raser und Poser ins Visier: Gepimptes E-Bike aus dem Verkehr gezogen
Foto: Polizeipräsidium Südosthessen
Donnerstag, 06.08.2026
Die Verkehrsspezialisten des Sachgebiets "Tuner, Raser und Poser" (TRuP) haben am Mittwochnachmittag erneut gezielte Kontrollen durchgeführt - und wurden dabei gleich mehrfach fündig.
Gegen 15.45 Uhr fiel einer zivilen Streife der TRuP auf der Bundesstraße 448 bei Obertshausen in Höhe des Tannenmühlkreisels ein Honda Civic auf. Bereits während der Nachfahrt konnten die Beamten die deutlich wahrnehmbaren Abgasgeräusche des Fahrzeugs hören. Wenige Augenblicke später wurde der Honda jedoch plötzlich ungewöhnlich leise - aus Richtung der Klappen-Abgasanlage waren plötzlich keinerlei Abgasgeräusche mehr festzustellen.
Honda sichergestellt
Die Beamten stoppten den Wagen und kontrollierten den 54-jährigen Fahrer aus Hainburg. Auf das auffällige Geräuschverhalten angesprochen, räumte dieser sofort ein, eine unzulässige Fernbedienung zur Steuerung der Abgasklappen eingebaut zu haben. Da durch diese Manipulation die Betriebserlaubnis des Honda Civic erloschen war, stellten die Beamten das Fahrzeug sicher. Es wird nun einem Sachverständigen zur Begutachtung vorgeführt. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie die Kosten des Verfahrens.
Harley-Davidson gerät in den Fokus der Spezialisten
Nur rund anderthalb Stunden später, gegen 17.10 Uhr, geriet auf dem Offenbacher Spessartring eine Harley-Davidson in den Fokus der Spezialisten. Auch dieses Motorrad fiel durch ein auffällig lautes Abgasgeräusch auf. Bei der anschließenden Kontrolle erklärte der 59-jährige Fahrer aus Offenbach, die Steuerung der Abgasklappen seiner Zubehör-Abgasanlage sei defekt. Er sei gerade auf dem Weg zu einem Bekannten, um den Defekt beheben zu lassen.
Die Geschichte hielt einer genaueren Überprüfung jedoch nicht stand. Auf dem Gelände des nahegelegenen Polizeipräsidiums stellten die Beamten fest, dass die Steuerung der Abgasklappen offenbar wie von selbst wieder funktionierte und sich die Klappen problemlos öffnen und schließen ließen. Eine anschließende Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 98,8 Dezibel - erlaubt gewesen wären lediglich 88 Dezibel. Zudem schlossen die Abgasklappen während der Messung nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei diesem Fahrzeug war die Betriebserlaubnis erloschen. Die Harley-Davidson wurde ebenso sichergestellt und wird einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt. Den Fahrer erwarten ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie die Kosten des Gutachtens.
"Man sieht sich immer zweimal ..."
Und zuletzt eine Feststellung nach dem Motto "Man sieht sich immer zweimal ...": Nach der Sicherstellung des Motorrads bemerkten die Beamten nämlich auf der Mühlheimer Straße in Offenbach ein Fahrrad mit Elektromotor. Auffällig war, dass sich das Zweirad mit mehr als 40 Stundenkilometern fortbewegte, ohne dass der Fahrer dabei in die Pedale trat. Den Tuning-Experten war das Gefährt bereits vor mehreren Wochen aufgefallen. Damals hatte sich der Fahrer jedoch durch Flucht einer Kontrolle entziehen können.
Diesmal gelang es den Beamten jedoch, das Zweirad anzuhalten und zu kontrollieren. Dabei entdeckten sie einen Gasgriff am Lenker, mit dem das Fahrzeug selbstständig beschleunigt werden konnte. Auf Nachfrage räumte der 38-jährige Fahrer aus Mühlheim ein, dass auf dem vermeintlichen E-Bike eine manipulierte Software installiert worden war. Das Zweirad wurde sichergestellt und wird nun begutachtet, um unter anderem die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln.
Drogen im Spiel?
Während der Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein freiwillig durchgeführter Urintest reagierte positiv auf THC. Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen.
Auf den 38-Jährigen kommen nun mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Er muss sich unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. (red)