HANAU

Hanau: Polizei zieht Schrott-Lkw aus dem Verkehr - Ladungssicherung? Fehlanzeige!

Bei der anschließenden Kontrolle offenbarte sich Stück für Stück, warum der Lkw offenbar eher gemächlich unterwegs war - und weshalb die Beamten die Weiterfahrt schließlich untersagen mussten.
Foto: Polizeipräsidium Südosthessen


Montag, 14.09.2026

Was zunächst nach einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle aussah, entpuppte sich am Sonntagabend als regelrechtes Sammelsurium erheblicher Mängel ...

Gegen 22 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiautobahnstation Südosthessen an der Anschlussstelle Hanau-Hafen einen 7,5-Tonnen-Lkw, der zuvor auf der Bundesstraße 43A unterwegs gewesen war. Der mit einem Bagger beladene Lastwagen war dabei mit gerade einmal rund 50 Stundenkilometern unterwegs, was die Beamten stutzig machte.

Lkw aus dem Verkehr gezogen


Bei der anschließenden Kontrolle offenbarte sich Stück für Stück, warum der Lkw offenbar eher gemächlich unterwegs war - und weshalb die Beamten die Weiterfahrt schließlich untersagen mussten. Der 65 Jahre alte Fahrzeugführer, der zugleich Halter des Lkw war, besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse C1.

Damit war die Liste der Auffälligkeiten jedoch noch lange nicht beendet. Auf der Ladefläche stand ein rund 2,2 Tonnen schwerer Bagger, der alles andere als sicher auf seinem Platz stand. Von einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung konnte keine Rede sein. Lediglich ein einzelner Spanngurt war über das Arbeitsgerät gezogen worden - eher ein "Alibi-Spanngurt" als eine tatsächlich wirksame Sicherung. Eine solche Ladung kann bei einer Notbremsung oder einem Unfall schnell zum tonnenschweren Geschoss werden.

Tankdeckel durch Handschuh ersetzt


Doch auch das Zugfahrzeug selbst hatte einiges zu bieten: Die Hauptuntersuchung war überfällig, der Tankdeckel fehlte und war kurzerhand durch einen alten Handschuh ersetzt worden. An der Fahrzeugfront fehlte zudem schlicht ein kompletter Scheinwerfer. Und dann kam noch das Kontrollgerät hinzu: Dieses funktionierte nämlich nicht. Die vorgeschriebene Aufzeichnung der Fahrt erfolgte allerdings auch nicht auf Papier. Der Fahrzeugführer hatte die aufzeichnungspflichtige Fahrt schlicht überhaupt nicht dokumentiert.

Seine Erklärung gegenüber den Beamten: Er wolle schließlich nur kurz von Hammersbach nach Seligenstadt fahren. Für die Streife offenbar ein denkbar schlechter Grund, die zahlreichen Vorschriften großzügig auszulegen. Denn auch die recht kurze Strecke machte aus dem Gefährt noch keinen sicheren Transport.

Er wolle es nicht wahr haben


Die Beamten untersagten die Weiterfahrt des Brummis. Erst nachdem die erheblichen Mängel vor Ort behoben, der Bagger ordnungsgemäß gesichert und ein Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1 vor Ort sind, darf der Lkw wieder in Betrieb genommen werden.

Für den 65-Jährigen war die Angelegenheit damit allerdings noch lange nicht erledigt. Verständnis für die Kontrolle und die notwendigen Folgemaßnahmen zeigte er bis zum Ende nicht. Stattdessen sah er sich nach Angaben der Beamten weiterhin im Recht. Auf den Mann kommt nun ein Verkehrsstrafverfahren zu. Darüber hinaus wurden mehrere bedeutende Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die ebenfalls der Ahndung zugeführt wurden. (red)