FRANKFURT AM MAIN
17-Jähriger unter den Verdächtigen: Drogen-Hammer am Frankfurter Flughafen!
Foto: Hessisches Landeskriminalamt
Sonntag, 11.10.2026
22 Kilo Kokain, drei Festnahmen und der Verdacht auf einen Drogenschmuggel in gewaltigem Ausmaß! Am Frankfurter Flughafen haben Ermittler am Donnerstag (1. Oktober) drei Männer im Alter von 17 bis 38 Jahren festgenommen. Sie sollen versucht haben, die Drogen illegal einzuschmuggeln.
Doch das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs!
Ermittler vermuten Kokain-Schmuggel im großen Stil
Seit Juli ermittelt die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Hessen (GER) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen eine mutmaßliche Tätergruppe. Im Visier: der Schmuggel und Handel mit mindestens 590 Kilogramm Kokain.
Die Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts kamen den Verdächtigen durch verdeckte Ermittlungen auf die Spur. Dabei stellten sie fest, dass Kokain unter anderem in Koffern und Kartons geschmuggelt worden sein soll.
Am Donnerstag erfolgte schließlich der Zugriff am Flughafen Frankfurt. Die drei Männer wurden festgenommen.
Schon im August 130 Kilo Kokain entdeckt
Bereits Ende August hatten die Ermittler einen weiteren Erfolg erzielt: Eine mutmaßliche Drogenkurierin wurde bei der Übernahme von 130 Kilogramm Kokain festgenommen.
Nun gerieten drei weitere Verdächtige ins Visier der Fahnder. Ob und in welcher Weise die einzelnen Beschuldigten an den mutmaßlichen Drogengeschäften beteiligt waren, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Spezialeinheiten im Einsatz
Bei den Maßnahmen waren auch Spezialeinheiten des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt beteiligt. Weitere Kräfte von Zoll und Polizei unterstützten die anschließenden Ermittlungsmaßnahmen.
Nach den Festnahmen wurden die drei Männer dem Haftrichter beim Amtsgericht Wiesbaden vorgeführt. Die Entscheidung: Für alle drei wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Die Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Kokain-Schmuggel laufen weiter. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.