HANAU
Schon mal was von "CEO-Fraud" gehört? Firmeninhaber aus Hanau überweist eine halbe Million Euro
Symbolbild: Pixabay
Mittwoch, 28.10.2026
Ein Firmeninhaber aus Hanau ist in den vergangenen Tagen Opfer eines sogenannten "CEO-Fraud" geworden ...
Durch gefälschte E-Mails wurde er dazu gebracht, einen sechsstelligen Betrag auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen. Die Polizei nimmt die Tat zum Anlass, um erneut auf die Masche hinzuweisen und Tipps zu geben.
Rund 500.000 Euro überwiesen
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Inhaber des Unternehmens von einem Mann kontaktiert, der vorgab, ein Geschäftsinhaber zu sein und einen Kauf tätigen zu wollen. In der Folge entwickelte sich über mehrere Tage eine geschäftliche Korrespondenz zwischen ihm, dem vermeintlichen Kaufinteressenten und einem angeblichen Rechtsanwalt.
Im Verlauf dieser Kommunikation wurde der Geschädigte dazu veranlasst, nahezu eine halbe Million Euro auf ein Bankkonto nach England zu transferieren.
Transaktion wohl rechtzeitig gestoppt
Bei einer anschließenden Überprüfung bemerkte der Firmeninhaber allerdings Unstimmigkeiten und schöpfte Verdacht. Er informierte daraufhin am gestrigen Dienstag die Polizei und erstattete Anzeige. Nach aktuellem Stand konnte die Transaktion dank der rechtzeitigen Reaktion offenbar noch gestoppt und rückgängig gemacht werden.
Beim sogenannten "CEO-Fraud" handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der Firmen unter Verwendung falscher Identitäten zur Überweisung von Geld manipuliert werden. Die Betrüger geben sich beispielsweise als Führungskräfte eines Unternehmens, Geschäftspartner oder Kaufinteressenten aus.
Durch professionell wirkende E-Mails, vorgetäuschte Geschäftsabschlüsse, aus öffentlichen Quellen erlangtes Wissen über die Unternehmensstruktur sowie eine gezielte Kontaktaufnahme bauen sie Vertrauen auf und veranlassen ihre Opfer dazu, hohe Geldbeträge auf fremde Konten zu überweisen. Oft werden die zur Überweisung autorisierten Personen unter Zeitdruck gesetzt und - sofern sie noch Vorgesetzte haben - auf die Geheimhaltung der Überweisung hingewiesen.
Die Kriminalpolizei rät daher:
- Überprüfen Sie ungewöhnliche oder hohe Überweisungen stets über einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg.
- Vier-Augen-Prinzip: Ziehen Sie mindestens zwei Personen für die Freigabe von Zahlungen, insbesondere bei größeren Summen, hinzu.
- Achten Sie auf abweichende E-Mail-Adressen, veränderte Schreibweisen von Namen und andere Auffälligkeiten in der Korrespondenz.
- Klare interne Abläufe festlegen: Richten Sie verbindliche Freigabeprozesse für hohe Überweisungen und Änderungen von Bankverbindungen ein.
- Wenn Sie eine betrügerische Überweisung vermuten, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und informieren Sie die Polizei. Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Chance, eine Zahlung noch aufzuhalten. (red)