MAIN-KINZIG-KREIS

Kurzzeitkennzeichen für Motivwagen zur Fastnacht


Foto: Archiv


Freitag, 31.01.2020

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung von sogenannten Kurzzeitkennzeichen für Schauwagen bei Fastnachtsumzügen zu beantragen. Die Anträge müssen aber möglichst zeitnah gestellt werden. Anträge, die erst kurz vor den Umzügen eingehen, können unter Umständen nicht mehr genehmigt werden.

Damit der Fastnachtsspaß nicht getrübt wird, müssen Veranstalter, Wagenbauer und Fahrer Folgendes beachten: