GELNHAUSEN

„Leben retten ist kein Verbrechen“

Für ihr Engagement wurde die Crew der Juventa10 mit dem Amnesty-Menschenrechtspreis 2020 ausgezeichnet.
Symbolbild: Pixabay.com


Montag, 03.08.2020

Die Mitglieder der Gelnhäuser Gruppe von Amnesty International beteiligen sich seit Ende Juni an der laufenden Kampagne „Leben retten ist kein Verbrechen“. Wir rufen dazu auf, diese Kampagne zu unterstützen. Dabei geht es um die Gefahr der zunehmenden Verunglimpfung und Kriminalisierung von privaten Seenotrettern im Mittelmeer.

Beispielhaft dafür steht die ehrenamtliche Besatzung der Iuventa10. Sie rettete zwischen 2016 und 2017 rund 14.000 Menschen vor dem Ertrinken. Das Schiff darf zur Zeit den Hafen von Lampedusa nicht mehr verlassen und gegen 10 ehemalige Besatzungsmitglieder wird inzwischen strafrechtlich ermittelt. 

Für ihr Engagement drohen den Rettern lange Haft- und Geldstrafen. Ihnen wird der absurde Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise gemacht. Angeblich sei mit Schleppern zusammengearbeitet worden. Ein Schuldspruch könnte zwischen insgesamt fünf und 20 Jahren Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro je geretteter Person nach sich ziehen. Wissenschaftler*innen der Rechercheagentur Forensic Architecture in London glichen die Vorwürfe der italienischen Polizei mit allen verfügbaren nautischen und meteorologischen Daten, Logbüchern sowie Foto- und Videoaufnahmen der Iuventa und der Presseagentur Reuters ab. Die Ergebnisse ihrer Analyse belegen, dass die Behauptungen gegen die Iuventa10 falsch sind. Dennoch schwebt das Strafverfahren bis heute wie ein Damoklesschwert über ihnen. 

Das Vorgehen gegen die Iuventa10 demonstriert sehr anschaulich, wie weit Staaten zu gehen bereit sind, sich ihrer völker- und europarechtlichen Verantwortung für Menschen auf der Flucht zu entziehen. Die Iuventa wurde verwanzt, Telefonate wurden abgehört und verdeckte Ermittler eingesetzt. Das Urteil in diesem Prozess wird nicht nur die zehn Besatzungsmitglieder betreffen, sondern es wird auch einen großen Einfluss auf die Debatte über Migration und die Rechtmäßigkeit humanitärer Hilfe für Menschen auf der Flucht in ganz Europa haben. 

Zunehmend wird in Europa strafrechtlich verfolgt, wer sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen einsetzt. Dies betrifft vor allem private Seenotretter*innen, die Menschen, die versuchen, von Libyen aus nach Europa zu gelangen, um hier Schutz zu finden, vor dem Tod bewahren. Aber auch die Asylverfahrensberatung von Schutzsuchenden durch Nichtregierungsorganisationen ist z.B. in Ungarn verboten. NGOs, die geflüchteten Menschen helfen wollen, müssen sich in Griechenland neuerdings registrieren lassen. Häufig geht der Kriminalisierung die Einführung hoher administrativer Hürden, Schikanen und Einschüchterungsversuche voraus. 

Aktivist*innen werden Gegenstand von Schmutzkampagnen und öffentlicher Diffamierung. Sie werden in den Medien und dem Internet oftmals denunziert, indem sie der Beihilfe zur illegalen Einwanderung oder der Zusammenarbeit mit Schleppern beschuldigt werden. Dies sind Anschuldigungen, die vor allem populistische Haltungen stärken. Das Europäische Recht ermöglicht diese Kriminalisierung, da selbst die humanitäre Hilfe für geflüchtete Menschen mit Schlepperei gleichgesetzt werden kann. Eine klare Ausnahme von der Strafverfolgung müsste für humanitäre Hilfe zwingend sein. 

Für ihr Engagement wurde die Crew der Juventa10 mit dem Amnesty-Menschenrechtspreis 2020 ausgezeichnet. 

In einem Appell fordert Amnesty International die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, dass die laufenden Verfahren gegen Lebensretter*innen wie z.B. die der Iuventa10 eingestellt werden, und dass das EU-Recht den humanitären Einsatz für geflüchtete Menschen in Not nicht weiter kriminalisiert, sondern ausdrücklich erlaubt – sei es in Europa, an den EU-Außengrenzen oder bei der Seenotrettung und Ausschiffung in einen europäischen Hafen. 

Der Appell „Leben retten – hier und überall“ wurde unterzeichnet von Ärzt*innen, Krankenpfleger_innen, Feuerwehrangehörigen, Rettungsfachpersonal sowie Verbänden und Organisationen, darunter z.B: Ärzte der Welt / Médecins du Monde Deutschland; Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD); Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV); Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG); IPPNW – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges. 

Lokale Organisationen und Einzelpersonen, die sich die Rettung von Menschenleben zur Aufgabe gesetzt haben, wie das DRK, die Feuerwehren etc. haben sich dieser Kampagne bereits angeschlossen bzw. beabsichtigen dies. Unterstützen auch Sie den Appell unter: https://www.amnesty.de/allgemein/kampagnen/retten-verboten (PM) +++